Antrag auf Teilungsgenehmigung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde gemäß § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Formerfordernis
Fristen
Die (untere) Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb eines Monats über den Teilungsantrag, die Frist kann durch sie im Einzelfall um höchstens 2 Monate verlängert werden.
Prüfumfang
Im Verfahren einer Grundstücksteilung prüft die Bauaufsichtsbehörde lediglich, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die der BauO NRW zuwiderlaufen - wenn z.B. Gebäude nach einer Teilung nicht mehr den notwendigen Grenzabstand einhalten würden.
Die Teilung darf nur in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn eine Teilungsgenehmigung vorliegt.
Alternative Abgeschlossenheitsbescheinigung besser?
Statt einer recht aufwändigen Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend, um privat- oder steuerrechtliche Vorteile nutzen zu können.
Dazu benötigen Sie aber u.a. die Abgeschlossenheitsbescheinigung.