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Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten wollen, benötigen Sie vor Arbeitsaufnahme eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Es handelt sich dabei um eine Art "Schulung", in der Sie mündlich und schriftlich belehrt werden über
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 Bildinfo: Arbeiten mit Lebensmitteln
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die persönliche Hygiene
- die Hygiene am Arbeitsplatz und
- mögliche Tätigkeitsverbote.
Die Belehrungen werden wöchentlich Dienstag nachmittags und Donnerstag vormittags als Gruppenveranstaltung im Gesundheitsamt Minden durchgeführt.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dies können Sie telefonisch oder jetzt auch online machen:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Um an der Gruppenbelehrung teilnehmen zu können, müssen Sie die deutsche Sprache beherrschen. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den unten genannten Mitarbeiter.
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Bitte bringen Sie zum Belehrungstermin Ihren gültigen Personalausweis / Pass mit.
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Bei ONLINE-Reservierungen ist auch die Reservierungsbestätigung mitzubringen.
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Die Gebühr von 20 ist unmittelbar vor der Belehrung bar oder mit EC-Karte im [ Bürger-Service] einzuzahlen.
An dieser Stelle können Sie außerdem wichtige Unterlagen zur Belehrung herunterladen:
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, erhalten Sie die aktuellen Angaben für die zuständige Sachbearbeiter unter dem Stichwort "Gesundheitszeugnisse" in unserer [Was erledige ich wo?] - Übersicht.
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