Hauptnavigation:  · [
Region & Kommunen] · [Landrat] · [Kreistag] · [Kreisverwaltung] · [Wirtschaftsförderung] · [proArbeit] · [Externe URL: Freizeit & Tourismus] · [Kultur, Sport & Mühlen] · [Dorf und laendl. Raum] · [Gesundheit & Soziales] · [Schule & Familie] · [Planen, Bauen, Straßen] · [Kataster & Vermessung] · [Umwelt & Verkehr] · [Kinder & Jugend] · [Sicherheit & Ordnung] · [Tiere & Lebensmittel] · [Externe URL: Migration & Integration] · [Externe URL: Barrierefreie Version]

Subnavigation: [Gesundheit & Soziales] / [Gesundheitsamt] / [Gesundheitsschutz & Hygiene]:  · [Infektionsschutz & Hygieneüberwachung] · [Arbeiten mit Lebensmitteln] · [Wasser] · [Tuberkulose] · [HIV-Testung] · [Umweltmedizin]

Quicknavigation:  · [Was erledige ich wo?] · [Bürger-Service] · [Downloads] · [Veranstaltungen] · [Impressum] · [Sitemap] · [Kontakt]

 

  Arbeiten mit Lebensmitteln


Wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten wollen, benötigen Sie vor Arbeitsaufnahme eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Es handelt sich dabei um eine Art "Schulung", in der Sie mündlich und schriftlich belehrt werden über

Arbeiten mit Lebensmitteln
Bildinfo: Arbeiten mit Lebensmitteln

  • die persönliche Hygiene
  • die Hygiene am Arbeitsplatz und
  • mögliche Tätigkeitsverbote.

Die Belehrungen werden wöchentlich Dienstag nachmittags und Donnerstag vormittags als Gruppenveranstaltung im Gesundheitsamt Minden durchgeführt.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Dies können Sie telefonisch oder jetzt auch online machen:


Belehrung Gesundheitszeugnis
Bildinfo: Belehrung Gesundheitszeugnis







Bild anklicken

<  TERMIN-RESERVIERUNG ONLINE      

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Um an der Gruppenbelehrung teilnehmen zu können, müssen Sie die deutsche Sprache beherrschen. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an den unten genannten Mitarbeiter.
     
  2. Bitte bringen Sie zum Belehrungstermin Ihren gültigen Personalausweis / Pass mit.

  3. Bei ONLINE-Reservierungen ist auch die Reservierungsbestätigung mitzubringen.
     
  4. Die Gebühr von 20 € ist unmittelbar vor der Belehrung bar oder mit EC-Karte im [Bürger-Service] einzuzahlen. 
Noch Unklarheiten? - Hier beantworten wir Ihnen [häufig gestellte Fragen] zum Belehrungsverfahren.
 
An dieser Stelle können Sie außerdem wichtige Unterlagen zur Belehrung herunterladen:

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, erhalten Sie die aktuellen Angaben für die zuständige Sachbearbeiter unter dem Stichwort "Gesundheitszeugnisse" in unserer  [Was erledige ich wo?] - Übersicht.