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 Bildinfo: Sitzverteilung Kreistag 2009 Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Er wird für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aller Städte und Gemeinden des Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihm gehören 60 Mitglieder an. Vorsitzender des Kreistages und Repräsentant des Kreises ist der [Landrat].
Hier finden Sie die [Kreistagsinformationen].
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