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Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 8 Abs. 1 [BauO NRW] der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der [BauO NRW] oder den aufgrund der [BauO NRW] erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängert werden.
Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Hinweis: Statt einer (bzgl. Recht / Kosten) aufwändigen Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend, um privat- oder steuerrechtliche Vorteile (z.B. Darlehen oder Abschreibungen) zu nutzen. Dazu benötigen Sie u.a. die [Wohnungseigentumsbescheinigung (Abgeschlossenheitsbescheinigung)].
Notwendige Unterlagen
Es sind nach § 17 [BauPrüfVO] entsprechende Antragsunterlagen in 4facher Ausfertigung vorzulegen:
Weitere Informationen:
[Örtliche Zuständigkeit]
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