Kreis-Kulturförderung
Auch für das Jahr 2023 stehen Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Kulturprojekte zur Verfügung.
Die Anträge sind beim Kreis Minden-Lübbecke unter Angabe der Höhe der beantragten Fördersumme und einer Aufstellung der geplanten Kosten und Finanzierung auf dem hier als Download stehenden Antragsformular einzureichen.
Die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises Minden-Lübbecke sind seit dem 15. März 2021 durch Beschluss des Kreistages in Kraft. Die Förderrichtlinien sind hier als Download verfügbar und enthalten Einzelheiten zu Förderart und –höhe, das Antrags- und Entscheidungsverfahren sowie die Grundlagen der FörderungDie Richtlinie zur »Förderung der Kulturarbeit im Kreis Minden-Lübbecke« (PDF, 370 kB)
Die Richtlinie zur »Unterstützung des Ehrenamts in kulturellen Einrichtungen« (PDF, 366 kB)
Die Richtlinie zur Förderung von »Offenen Formaten Jugendkultur« (PDF, 365 kB)
Im Jahr 2022 konnten insgesamt 37 Kulturprojekte mit einem Fördervolumen von ca. 53.000,- € durch die Kulturförderung des Kreises unterstützt werden. Nachfolgend eine Übersicht der 2021 geförderten Projekte:
Richtlinien des Kreises - geförderte Projekte 2022 (PDF, 146 kB)
Über die Förderung entscheidet eine Fach-Jury auf der Basis feststehender Bewertungskriterien.
Der Kreis Minden-Lübbecke fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kulturelle Einrichtungen und Kulturformate im Kreisgebiet. Sollten nach der genannten Antragsfrist noch Mittel vorhanden sein, können auch danach noch Anträge eingereicht werden, über die die Jury per Umlaufbeschluss entscheidet.
Zudem fördert der Kreis Kulturprojekte der kulturellen Bildung im Rahmen der Landesprogramme „Kulturrucksack“ und „Kultur & Schule“.
Einreichungsfrist für Kulturrucksack: ganzjährig
Einreichungsfrist Kultur und Schule: 30. März (eines jeden Jahres)
Landesförderprogramm Kulturrucksack 2022 (PDF, 154 kB)
Landesförderprogramm Kultur und Schule 2022/2023 (PDF, 25 kB)