Aufenthaltserlaubnisse
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Fiktionsbescheinigung
Mithilfe der Fiktionsbescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels regelmäßig entsteht.
Weitere Informationen zur Fiktionsbescheinigung finden Sie hier.
Mögliche Zwecke einer Aufenthaltserlaubnis sind:
- Ausbildung (zum Beispiel Studium, Praktikum oder Sprachkurs),
- Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Au-Pair, Werkvertragsarbeitnehmer oder Gastarzt),
- Familiennachzug (zum Beispiel nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen oder Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Kindes)
Die Aufenthaltserlaubnis wird dabei als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT) ausgestellt, auf dem folgende Daten gespeichert werden:
- personenbezogene Daten,
- biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke),
- Daten für elektronische Behördendienste (Onlineausweisfunktion),
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES),
- zusätzliche Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel.
Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist generell immer eine persönliche Vorsprache der Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Aus diesem Grund arbeitet die Ausländerbehörde im Bereich der Aufenthaltserlaubnisse generell nur noch mit Terminen. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem nächsten Besuch einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie bei bevorstehenden und geplanten Reisen ins Ausland diese Bearbeitungszeit.
Weitere Informationen zur Terminvergabe finden Sie hier.
Die Höhe der Kosten für den eAT richtet sich nach folgender Gebührentabelle.