Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 01.03.2020
Sie sind ein Unternehmen, das Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Oder sind Sie Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz? Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) unterstützt ausländische Fachkräfte und Unternehmen aus NRW dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Diese ZFE NRW wird von der Bezirksregierung Köln in Bonn betrieben und übernimmt die Rolle der zentralen Ausländerbehörde für Visazustimmungsverfahren im Bereich der Fachkräfteeinwanderung in Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde Kreis Minden-Lübbecke für das Visazustimmungsverfahren im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nicht zuständig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln.
Eine Broschüre für Arbeitgebende zu den Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt.
Erreichbarkeit der ZFE NRW:
Zentrale Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon (Zentrale) 0221 147-4777
Telefax 0221 147-4921
Email zfe@brk.nrw.de