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Visumverlängerungen
Die Verlängerung eines Schengen-Visum kann nur aus dringenden humanitären Gründen (z. B. schwere Erkrankung , Unfall, Todesfall) erfolgen.
Ob ein Verlängerungsfall vorliegt klären Sie bitte während der Öffnungszeiten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung eines Visum bringen Sie bitte mit:
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Verlängerung eines Besuchsvisums,
- den Reisepass des Gastes,
- sofern möglich die persönliche Vorsprache des Gastes,
- eine gültige Reise-/Auslandskrankenversicherung,
- falls vorhanden die bestehende Einladung (Verpflichtungserklärung) für den Gast. Ansonsten den Personalausweis/Reisepass und die letzten drei Einkommensnachweise im Original des Gastgebers,
- sonstige Unterlagen, die den weiteren Aufenthalt begründen (z. B. ärztliche Bescheinigung, ausführliche Begründung),
- Gebühren in Höhe von 60,00 Euro