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Bauplanungsrecht

Ausgangs- und Bezugspunkt Ihrer baulichen Aktivitäten ist das Baugrundstück, auf welchem Sie Ihr Bauvorhaben realisieren wollen. Die unveränderbare Lage dieses Baugrundstücks bestimmt im Wesentlichen, welche Bauvorhaben bzw. Nutzungen dort möglich sind.

Entscheidend für die Frage, was und wo auf dem Baugrundstück möglich sein könnte, sind somit ausschließlich grundstücksbezogene Aspekte; personenbezogene Aspekte spielen grundsätzlich keine Rolle. Mit anderen Worten: Ob das Grundstück im Eigentum von „Bürgerin Redlich“ oder „Investor Heuschrecke“ steht, ist für die Zulässigkeit eines Bauvorhaben nicht relevant.

Bauplanungsrecht ist Bundesrecht

Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die wichtigsten Vorschriften sind das Baugesetzbuch (BauGB) mit Vorgaben für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden sowie die Zulässigkeit von Vorhaben sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO), welche Vorgaben über die verschiedenen Baugebiete und die darin zulässigen Vorhaben beinhaltet.

Bauleitplanung ist das Recht der Stadt oder Gemeinde!

Im Rahmen ihrer Bauleitplanung legt die jeweilige Stadt oder Gemeinde die geplante künftige bauliche Entwicklung in ihrem Gebiet fest. Bauleitplanung erfolgt in förmlichen, öffentlichen Verfahren mit Bürgerbeteiligung. Zum Abschluss eines solchen Verfahrens wird der einzelne Bauleitplan durch den Rat als Satzung beschlossen und anschließend veröffentlicht. Er gilt dann unmittelbar für alle Bürgerinnen und Bürger und kann jederzeit im Rathaus - in einigen Fällen auch schon im Internet - eingesehen werden. Ein Anspruch auf Bauleitplanung besteht jedoch nicht.

Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, der sich auf das gesamte Gemeindegebiet bezieht, gibt - in grobem Maßstab und nicht parzellenscharf - die Grundzüge der geplanten künftigen baulichen Entwicklung vor. Der Flächennutzungsplan wird daher als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Der Bebauungsplan...

Die verbindliche, parzellenscharfe Bauleitplanung erfolgt dann durch sogenannte Bebauungspläne. Die Bebauungspläne enthalten Festsetzungen, aus denen sich die Zulässigkeit eines Vorhabens unmittelbar ableiten lässt. Festgesetzt werden in der Regel mindestens die Art des Baugebietes (Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet und ähnlich), das Maß der baulichen Nutzung (beispielsweise wie viel Fläche des Grundstücks darf überbaut werden, Zahl der Geschosse), die Bauweise (mit oder ohne seitlichen Grenzabstand) sowie die Verkehrsflächen.

In Gebieten, in denen ein Bebauungsplan beschlossen wurde, hat die Gemeinde geplant und ihre Vorstellungen zur künftigen Entwicklung dieses Gebietes klar zum Ausdruck gebracht.

Eine Übersicht über die Bebauungspläne (zzt. noch ohne den Bereich der Stadt Minden) finden Sie hier im Geoportal.

... oder Innenbereich oder Außenbereich?

Neben diesen qualifiziert beplanten Gebieten gibt es auch Bereiche, die sich historisch - und im Regelfall weitgehend ohne Planung der Gemeinde - entwickelt haben: die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, umgangssprachlich auch Innenbereich genannt.

Der verbleibende Rest des Gemeindegebietes bildet den sogenannten Außenbereich, sofern für diesen nicht eine Außenbereichssatzung besteht.

Eine Übersicht über die Innen- und Außenbereichssatzungen finden Sie hier im Geoportal.

Entscheidend in Sachen Bauplanungsrecht: Die Lage des Baugrundstücks!

Entscheidend für die Eingangsfrage, ob und welche Bauvorhaben bzw. Nutzungen auf Ihrem Baugrundstück möglich sind, ist somit die Lage dieses Baugrundstücks innerhalb eines Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Außenbereich. Details dazu finden sie auf der Seite Bauplanungsrechtlich zulässige Bauvorhaben.