Bauplanungsrecht
Ausgangs- und Bezugspunkt Ihrer baulichen Aktivitäten ist das Baugrundstück, auf welchem Sie Ihr Bauvorhaben realisieren wollen. Die unveränderbare Lage dieses Baugrundstücks bestimmt im Wesentlichen, welche Bauvorhaben bzw. Nutzungen dort möglich sind.
Entscheidend für die Frage, was und wo auf dem Baugrundstück möglich sein könnte, sind somit ausschließlich grundstücksbezogene Aspekte; personenbezogene Aspekte spielen grundsätzlich keine Rolle. Mit anderen Worten: Ob das Grundstück im Eigentum von „Bürgerin Redlich“ oder „Investor Heuschrecke“ steht, ist für die Zulässigkeit eines Bauvorhaben nicht relevant.
Bauplanungsrecht ist Bundesrecht
Bauleitplanung ist das Recht der Stadt oder Gemeinde!
Der Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan...
Die verbindliche, parzellenscharfe Bauleitplanung erfolgt dann durch sogenannte Bebauungspläne. Die Bebauungspläne enthalten Festsetzungen, aus denen sich die Zulässigkeit eines Vorhabens unmittelbar ableiten lässt. Festgesetzt werden in der Regel mindestens die Art des Baugebietes (Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet und ähnlich), das Maß der baulichen Nutzung (beispielsweise wie viel Fläche des Grundstücks darf überbaut werden, Zahl der Geschosse), die Bauweise (mit oder ohne seitlichen Grenzabstand) sowie die Verkehrsflächen.
In Gebieten, in denen ein Bebauungsplan beschlossen wurde, hat die Gemeinde geplant und ihre Vorstellungen zur künftigen Entwicklung dieses Gebietes klar zum Ausdruck gebracht.
Eine Übersicht über die Bebauungspläne (zzt. noch ohne den Bereich der Stadt Minden) finden Sie hier im Geoportal.
... oder Innenbereich oder Außenbereich?
Neben diesen qualifiziert beplanten Gebieten gibt es auch Bereiche, die sich historisch - und im Regelfall weitgehend ohne Planung der Gemeinde - entwickelt haben: die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, umgangssprachlich auch Innenbereich genannt.
Der verbleibende Rest des Gemeindegebietes bildet den sogenannten Außenbereich, sofern für diesen nicht eine Außenbereichssatzung besteht.
Eine Übersicht über die Innen- und Außenbereichssatzungen finden Sie hier im Geoportal.