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Zuständigkeit
An wen kann ich Fragen zu meinem Baugrundstück oder meinem Vorhaben richten?
Wo bekomme ich die notwendige Baugenehmigung?
Wer ist für mich zuständig?
Antwort: Die untere Bauaufsichtsbehörde!
Aber wer ist diese untere Bauaufsichtsbehörde und wo finde ich sie?
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bestimmt die zuständigen Behörden in baurechtlichen Dingen.
Untere Bauaufsichtsbehörde sind in erster Linie die Städte, sofern sie mehr als 25.000 Einwohner haben.
Für die kleineren Städte und Gemeinden sind es die Kreise als (untere) Bauaufsichtsbehörde.
Für die oben rechts dargestellte Kreiskarte bedeutet das:
- Der Kreis Minden-Lübbecke ist für die grün dargestellten Städte Preußisch Oldendorf und Rahden sowie die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede Bauaufsichtsbehörde. Bei Fragen oder Planungen zu Grundstücken im grün dargestellten Gebiet finden Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde im Kreishaus in Minden - und dort im Bau- und Planungsamt (Gebäude A, 5. Etage).
- Die dunkelrot dargestellten Städte Bad Oeynhausen, Espelkamp, Lübbecke, Minden, Petershagen und Porta Westfalica sind jeweils selbst (untere) Bauaufsichtsbehörde für ihr Stadtgebiet. Sollten sich Ihre Fragen oder Planungen auf Grundstücke im Gebiet der dunkelrot dargestellten Städte beziehen, finden Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde im dortigen Rathaus.