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Formulare, Merkblätter usw. ab 21.01.2022

"Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare!"

Auch in der Bauaufsichtsbehörde kein Verfahren ohne Formulare und Merkblätter.

Im Bereich "Bauen" sind diese vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW amtlich vorgeschrieben (§ 1 Absatz 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO) und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen unter der Gliederungsnummer 23210 bekannt gemacht worden.

Hierfür besteht demnach Verwendungspflicht!

Hinweis:

  • Die mit na gekennzeichneten Formulare sind nicht amtlich vorgeschrieben; sie stellen vielmehr eine Arbeitshilfe dar.

Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen:

  • Beachten Sie bitte, dass die in den Formularen benannten Bauvorlagen beim Kreis Minden-Lübbecke im Regelfall nur in 1-facher Ausfertigung einzureichen sind, da in der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke alle Bauvorlagen eingescannt werden.

    Bitte verzichten Sie
    auf Heftklammern, da diese allesamt händisch wieder entfernt werden müssen!

  • Sollten Sie noch mehr für den Umweltschutz tun wollen, können Sie auch ganz auf das Einreichen von Papier bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke verzichten.

    Informationen zu den Regeln für die
    Digitale Bauakte ITeBAU finden Sie hier.

Antrags- und Anzeigeformulare nach BauO NRW 2018:

Bauantragsformulare BauO NRW 2018:

 

Online-Formulare für die Bautätigkeitsstatistik:

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder betreiben das Portal Bautätigkeitsstatistik online, wo es möglich ist, entweder
  • den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen online auszufüllen und anschließend auszudrucken,
  • sich Blanko-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgang auszudrucken oder
  • sich die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die Abgangserhebung auszudrucken.

Baubeschreibung BauO NRW 2018:

Beseitigung von Anlagen nach § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018:

Hierbei gibt es 2 Varianten:

  • Anzeigepflichtige Beseitigung von Anlagen nach § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018:
  • Verfahrensfreie Beseitigung von Anlagen nach § 62 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW 2018:
    • Diese sind verfahrensfrei, d.h. hier kann die Beseitigung in eigener und alleiniger Verantwortung des oder der Ausführenden durchgeführt werden.
    • Hat die Bauherrschaft aber den Wunsch, dass diese an sich verfahrensfreie Beseitigung vorab geprüft und bauaufsichtlich genehmigt wird, kann dies per Anlage I_6.1 - Antrag auf Genehmigung zur Beseitigung von Anlagen beantragt werden.

Online-Formulare für die Bautätigkeitsstatistik:

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder betreiben das Portal Bautätigkeitsstatistik online, wo es möglich ist, entweder
  • den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen online auszufüllen und anschließend auszudrucken,
  • sich Blanko-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgang auszudrucken oder
  • sich die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die Abgangserhebung auszudrucken.



Formulare Grundstücksteilung BauO NRW 2018 / Abgeschlossenheitsbescheinigung:

Grundstücksteilung / Negativzeugnis BauO NRW 2018:

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung:


Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW 2018:

Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018 bei der Gemeinde:

Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018 zur Vorlage bei der Gemeinde:

 

Online-Formulare für die Bautätigkeitsstatistik:

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder betreiben das Portal Bautätigkeitsstatistik online, wo es möglich ist, entweder
  • den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen online auszufüllen und anschließend auszudrucken,
  • sich Blanko-Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgang auszudrucken oder
  • sich die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die Abgangserhebung auszudrucken.

Formulare im Abnahmewesen und für haustechnische Anlagen:

Bescheinungen in baurechtlichen Verfahren:

In den verschiedenen baurechtlichen Verfahren sind regelmäßig vor Mitteilung des Baubeginns, der Rohbau- oder der abschließenden Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen vorzulegen. Hierfür sind Arbeitshilfen von der Ingenieurkammer NRW zur Verfügung gestellt worden.

Im Bereich des Tragwerks gibt es solche Arbeitshilfen für die qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) und die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV); in den Bereichen Standsicherheit, Erd- und Grundbau, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz nur für die entsprechenden saSV.