Landes-, Regional- und Bauleitplanung
Landesplanung
Die Landesplanung hat die Aufgabe, durch gesetzliche Vorgaben, durch Pläne, Programme, Verfahren und Maßnahmen die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum zu regeln. Die Inanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen, Gewerbe, Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur muss mit dem Erfordernis des Bewahrens und Erhaltens der Natur- und Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Darstellung der grundsätzlichen Ziele der Landesplanung und der Landesentwicklung sowie deren räumliche Zuordnung erfolgt im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
In der Zeit vom 23.06. bis 28.07.2023 erfolgt die Auslegung der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Wie sie sich hierbei einbringen können, erfahren Sie unter https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan/beteiligung-zur-aenderung-des-landesentwicklungsplans
Regionalplanung
Die Regionalplanung ist in NRW Aufgabe der Bezirksregierungen. Im Regionalplan werden für die Regierungsbezirke auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die Grundsätze und Ziele für die regionale Entwicklung festgelegt. Der Regionalplan ist gleichzeitig Landschaftsrahmenplan und gibt als solcher auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor.
Für das Kreisgebiet Minden-Lübbecke besteht der räumliche Teilabschnitt (TA) des Regionalplanes Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold - TA Oberbereich Bielefeld aus dem Jahr 2004. Auch nach der Aufstellung des Regionalplanes sind neuere Erfordernisse und Entwicklungen zu berücksichtigen und Änderungsverfahren durchzuführen.
Aktuell:
Am 28.09.2015 wurde die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold als einheitlichen Regionalplan für den Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (OWL) neu aufzustellen. Das zugehörige Beteiligungsverfahren, in dem Stellungnahmen abgegeben werden konnten, ist seit dem 31.03.2021 beendet. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen werden derzeit von der Bezirksregierung bearbeitet. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter folgendem Link: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl-20.
Bauleitplanung
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen - unter diesem Begriff werden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zusammengefasst - ist Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Flächennutzungsplan stellt die Entwicklung eines Stadt- oder Gemeindegebietes in Grundzügen dar.
- Der Bebauungsplan hingegen legt die konkreten Baumöglichkeiten für ein bestimmtes Gebiet fest. Er hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und regelt, ob und wie gebaut werden darf.
Die Bauleitpläne werden von den Städten und Gemeinden in einem förmlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung ihres baulichen Umfeldes und der städtebaulichen Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke.