Wohnraumförderung im Mühlenkreis Minden-Lübbecke
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums. Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Im Jahr 2023 ist die Förderung des Neubaus von Eigenheimen oder der Erwerb eines Eigenheims oder einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung im Kreis Minden-Lübbecke in allen kreisangehörigen Kommunen möglich.
Schwerpunkte des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2023 bis 2027
Schwerpunkte des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2023 bis 2027 sind insbesondere:
- die Förderung des Neubaus oder Erwerbs eines vorhandenen Eigenheims oder einer vorhandenen, zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung,
- die Neuschaffung von Mietwohnungen und
- bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück.
Details zum konkreten Inhalt und Umfang der Förderung werden durch die Landesregierung in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) und der Modernisierungsrichtlinie (RL Mod NRW 2023) festgelegt.
Eine interaktive Chancenabwägung für den Bereich der Eigentumsförderung finden Sie bei der NRW.BANK.
Beratung zur Wohnraumförderung
Das Service Center der NRW.BANK kann Ihnen erste Informationen zur Förderung von selbst genutzten Immobilien (WFB und RL Mod) im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke mitteilen.
Die Hotline der NRW.BANK 0211 91741 4500 ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 17.30 Uhr zu erreichen.
Im Übrigen wenden Sie sich mit Ihren Anliegen bitte an das Bau- und Planungsamt - Wohnraumförderung.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte schriftlich mit einer kurzen Darstellung Ihres Anliegens an unser E-Mail-Postfach wrf@minden-luebbecke.de. Bitte benennen Sie in Ihrer E-Mail die wesentlichen Eckdaten Ihres Projektes/Anliegens.
Aktuell
Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sowie die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod NRW 2023) für das Jahr 2023 liegen vor und können ab sofort angewendet werden. Die Bewilligungsbehörden sind über die geplante Umsetzung des Programms und die im Einzelfall zur Verfügung stehenden Budgets informiert.
Dem Kreis Minden-Lübbecke wurden die für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt. Es ist davon auszugehen, dass die zugeteilten Mittel vorrausichtlich für alle Neuanträge – die auch die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen – ausreichen werden. Um sicherzugehen erkundigen Sie sich jedoch bitte vorab, ob mit der Förderung eines Antrages gerechnet werden kann und welche Fördervoraussetzungen bestehen.
WICHTIG!
Ausschluss von der Förderung ist vermeidbar:
Bei Neubaumaßnahmen und bei baulichen Maßnahmen im Bestand darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid erteilt ist. Bei Erwerb einer Immobilie darf ein Kaufvertrag erst nach Antragstellung abgeschlossen werden.
Liste der Baubetreuer*innen
Ein*e Baubetreuer*in unterstützt Sie bei der Beantragung und bei sämtlichen Fragen zur sozialen Wohnraumförderung. Eine aktuelle Liste mit Baubetreuen*innen finden Sie hier.
Service
Notwendige Formulare können Sie aus dem Internetauftritt der NRW.BANK herunterladen.