Seiteninhalt

Sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren und Übergang in die Sekundarstufe I

 

Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs einer allgemeinen Schule zeigt sich bei einzelnen Kindern, dass sie im Unterricht nur mit sonderpädagogischer Unterstützung ausreichend gefördert werden können.

Für diese Kinder kann ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchgeführt werden. Es führt gegebenenfalls zur Festlegung eines Förderschwerpunktes und zur Entscheidung über den Förderort. Dieses Verfahren wird in der Regel von den Eltern des Kindes beantragt. Bei zieldifferenter Beschulung oder bei Selbst- und Fremdgefährdung kann es auch von der Schule eingeleitet werden.

 

Der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben seit dem 01.08.2014 (9. Schulrechtsänderungsgesetz) einen Rechtsanspruch auf einen Platz im allgemeinen Schulsystem an einer Schule mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich dabei nicht auf eine konkrete Schule.

Der Übergang von der Primarstufe in die weiterführende Schule mit Gemeinsamem Lernen wird vom Schulamt durch ein Koordinierungsverfahren organisiert.

Downloads

Informationsbroschüre »Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Kreis Minden-Lübbecke« 2017