Bausteine
Das Förderprogramm mit einer Mindestförderung bis zum 31.12.2022 soll in den nächsten zwei Jahren folgende drei Bausteinen umsetzen:
- Mit dem Baustein I wird die Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung (strategischer Overhead) in den Kommunen mit Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt.
- Mit dem Baustein II wird auf der operativen Ebene ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management eingeführt.
- Mit dem Baustein III wird die rechtliche Verstetigung der Integration zugewanderter Menschen mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden gestärkt.
Ziel des Kommunalen Integrationsmanagements ist es, zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, um die Integration flächendeckend in den Regelstrukturen zu verankern und neuzugewanderten Menschen eine verlässliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedarfe zu bieten. Dies beinhaltet eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrationsprozesse.
Baustein I - Strategischer Overhead & Koordination
Der Baustein I des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), der sogenannte strategische Overhead, kann in zwei Teilbereiche unterschieden werden.
Die Lenkungsgruppe
Die Lenkungsgruppe dient der strategischen Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). In die Lenkungsgruppe sind sowohl verwaltungsinterne als auch verwaltungsexterne Akteure der kommunalen Integrationsarbeit auf Leitungsebene in den Prozess eingebunden.
Zweck und Ziel der Lenkungsgruppe ist eine themenspezifische Arbeit an den Strukturen des Kreises Minden-Lübbecke, um dem Integrationsprozess neuzugewanderter Menschen eine verlässliche, staatliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedarfe zu bieten.
Die Koordinator*innen
Die Koordinator*innen erarbeiten in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe das strukturübergreifende Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) sowie des Case Managements (Baustein II) im Kreis Minden-Lübbecke. Die Entwicklung der KIM-Konzeption versteht sich als fortlaufender, dynamischer Prozess, der im wechselseitigen Austausch zwischen Lenkungsgruppe und Koordination an die kommunale Bedarfslage angepasst wird.
Die Aufgabe der Koordinator*innen ist es außerdem, die Strategie des KIM in die Strukturen der institutionalisierten Integrationsarbeit zu kanalisieren und so den Gesamtprozess zu steuern.
Sie schaffen die Grundlage für die gelingende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit auf Entscheidungsebene und sind in engem und ständigem Austausch zu den Bedarfen auf der operativen Ebene (Case Management).
Ziel ist es, strukturelle Fehlstellen im System durch die Analyse der Einzelfälle zu identifizieren, um dann gemeinsam mit den beteiligten Akteuren der kommunalen Integrationsarbeit nach Lösungen für die Behebung der Fehlstellen zu suchen.
Baustein II - Case-Management
Das Case-Management berät und begleitet zugewanderte Menschen im Kreis Minden-Lübbecke mit einem ganzheitlichen und ressourcenorientieren Ansatz. Die Case-Manager*innen ermitteln die individuelle Bedarfslage ihrer Klient*innen und steuern das Hilfe- und Förderangebot ziel- und bedarfsorientiert. Das Case-Management ist örtlich an die Städte und Gemeinden im Kreis angebunden und arbeitet in enger Abstimmung mit den dortigen Mitarbeitenden zusammen. Durch die Fallanalyse im Case-Management werden die strukturellen Integrationshindernisse identifiziert und in die Projektgruppen getragen, um dort zu Lösungen zu gelangen.
Das Case-Management unterstützt dabei z.B. in folgenden Bereichen:
- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung
- Aufenthalt
- Erlernen der deutschen Sprache
- Bildung
- Gesundheit und Familie
- Gesellschaftliche Teilhabe
An wen richtet sich das Case-Management?
Das Case-Management des Kreises Minden-Lübbecke ist ein offenes und kostenloses Angebot für alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. In seiner Konzeption richtet sich unser Angebot aber insbesondere an Ratsuchende, die
- Erstorientierung zum Leben im Kreis Minden-Lübbecke benötigen,
- sich mit komplexen Problemlagen konfrontiert sehen und eine ämter- und behördenübergreifende Unterstützung benötigen,
- rechtskreisübergreifende Themen bedienen müssen,
- zur Förderung des Integrationsprozesses voraussichtlich eine längerfristige Unterstützung benötigen.
Unsere Case-Manager*innen sind mit Ausnahme von Porta Westfalica und Hille in allen Kommunen des Kreisgebietes zu finden. Zwei zusätzliche Stellen unterstützen insbesondere junge Menschen beim Übergang in den Beruf und arbeiten eng mit allen Integrationsakteuren im Bereich Arbeit und Ausbildung zusammen (siehe Karte).
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Baustein III - Personalstellen in den Ausländer- und Einwanderungs- behörden
Zur rechtlichen Verstetigung der Integration gibt es je eine zusätzliche Personalstelle in der Ausländer- und in der Einwanderungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke.
Damit bildet der Baustein III die konsequente Fortsetzung des Case-Managements und verfolgt folgende Ziele:
- Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Zugewanderte nach §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz,
- Förderung der Einbürgerung gut integrierter Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen.