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Bausteine

Das Förderprogramm mit einer Mindestförderung bis zum 31.12.2022 soll in den nächsten zwei Jahren folgende drei Bausteinen umsetzen: 

  • Mit dem Baustein I wird die Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung (strategischer Overhead) in den Kommunen mit Kommunalen Integrationszentren (KI) umgesetzt. 
  • Mit dem Baustein II wird auf der operativen Ebene ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management eingeführt.
  • Mit dem Baustein III wird die rechtliche Verstetigung der Integration zugewanderter Menschen mit besonderen Integrationsleistungen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden gestärkt.

Ziel des Kommunalen Integrationsmanagements ist es, zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, um die Integration flächendeckend in den Regelstrukturen zu verankern und neuzugewanderten Menschen eine verlässliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedarfe zu bieten. Dies beinhaltet eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrationsprozesse.