Seiteninhalt

Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für eine gelingende Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Fehlende Sprachkenntnisse verhindern oft die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der öffentlichen Einrichtungen bzw. Beratungsstellen mit  Neugewanderten. Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Minden-Lübbecke bietet Behörden und Institutionen im Kreis die Möglichkeit, Gespräche mit Unterstützung der ehrenamtlichen Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittlern durchzuführen und so die Hindernisse in der Kommunikation abzubauen und den Zugang an Informationen und Angeboten für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sicherzustellen.

  

Wo können die Laien-Sprachmittlerinnen bzw. Laien-Sprachmittler eingesetzt werden?

Der Einsatz von ehrenamtlichen Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittlern ist für folgende Einrichtungen und Institutionen möglich:

  • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Hochschulen/Universitäten
  • Kommunale Behörden wie z.B. Wohnungsämter, Schulverwaltungen usw.
  • Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Integrationsbereichs
  • Beratungsstellen wie z.B. (Jugend-) Migrationsdienste, Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen usw.
  • gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen.

Andere Institutionen können ebenfalls Laien-Sprachmittlung über das KI anfordern, müssen jedoch die Einsätze grundsätzlich selbst bezahlen.

Wann sind Laien-Sprachmittlereinsätze ausgeschlossen

Komplett ausgeschlossen sind:

  • Aufträge von Privatpersonen
  • Aufträge von anderen Privateinrichtungen
  • Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten
  • Gespräche im Zusammenhang mit medizinischen Diagnosen, Aufklärungen über Behandlungen, Operationen etc.
  • Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AOSF-Verfahren).

Wir bitten zu berücksichtigen, dass jegliche Ausnahmen diesbezüglich nicht möglich sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben findet keine Kostenübernahme statt.

Wo können Laien-Sprachmittlerinnen bzw. Laien-Sprachmittler für einen Termin angefragt werden?

Wird für ein Termin eine Laien-Sprachmittlerin bzw. ein Laien-Sprachmittler benötigt, können sich die Einrichtungen und Institutionen, die Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittler oder die Neuzugewanderten selbst beim Kommunalen Integrationszentrum melden. Dem Auftraggeber entstehen beim Sprachmittlereinsatz keine Kosten.

Anfragen können an die zentrale E-Mail Adresse sprachmittler@minden-luebbecke.de gesendet werden. Bei dringenden Anfragen können Sie sich an den oben genannten Kontakt wenden.

Für Anfragen steht Ihnen ein Formular zur Verfügung. Dieses finden Sie hier: Zur Anfrage

Wer darf als ehrenamtliche Laien-Sprachmittlerin bzw. als ehrenamtlicher Laien-Sprachmittler tätig werden?

Die ehrenamtlichen  Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittler verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse und gute Kenntnisse mindestens in einer weiteren Sprache. Die Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittler werden regelmäßig über das KI geschult und eine schriftliche Vereinbarung mit dem KI wird getroffen.

Wenn Sie selbst als Laien-Sprachmittler*in für das KI tätig werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

  

Das Programm wird von Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes NRW gefördert.