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Vermittlung und Beratung

Erstberatung und Vermittlung beim Schuleinstieg von schulpflichtigen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen

Zu den wesentlichen Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums (KI) gehören die Beratung und Vermittlung der sogenannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Schulen. Hierbei handelt es sich um neu zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die noch keine deutsche Schule besucht haben, und die noch keine ausreichenden  Deutschkenntnisse haben, um dem Unterricht folgen zu können.

Die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden des Kreises erfassen die schulpflichtigen neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler und melden diese über das jeweilige Schulverwaltungsamt der Kommune an das Kommunale Integrationszentrum.

Um den Einstieg in das deutsche Schulsystem zu erleichtern, lädt das Kommunale Integrationszentrum zu einer Erstberatung ein. In der Erstberatung erhalten neuzugewanderte Kinder, Jugendliche und deren Familien Informationen über das deutsche Schulsystem, die Bedeutung des Schulabschlusses und den organisatorischen Ablauf der Einschulung.

Das Kommunale Integrationszentrum vermittelt in Absprache mit der Schulaufsicht (Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke) und dem Schulverwaltungsamt der jeweiligen Kommune einen geeigneten Beschulungsort und informiert das Gesundheitsamt zwecks einer Schuleingangsuntersuchung.

Nähere Informationen finden Sie im Flyer »Erstberatung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen«.

Kinder und Jugendliche mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen werden neben der Beschulung in Regelklassen für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in speziellen Sprachfördergruppen (evtl. jahrgangsübergreifend) unterrichtet. Hier werden sie in der Regel 10 bis 12 Wochenstunden in der deutschen Sprache gefördert.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Peter Wienczny wenden.