Datenschutz in Schulen
Der Schutz von wichtigen Daten - besonders der personenbezogenen Daten - steht auf der Prioritätenliste weit oben. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer müssen sich darauf verlassen können, dass in der Schule sorgsam und vorsichtig mit den Daten umgegangen wird. Dabei steht der Grundsatz der Datenvermeidung immer an oberster Stelle - es dürfen nur die Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, bei denen dies unbedingt notwendig ist.
... was ist konkret zu beachten?
Regelungen finden sich dazu im Schulgesetz und verschiedenen Verordnungen. Außerdem dürfen Daten verarbeitet werden, wenn dafür eine spezielle Einwilligung der betroffenen Personen bzw. der Eltern vorliegt. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums. (hier)
...und wo bekomme ich Hilfe?
Für die Schulen sind gesonderte Behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft erfolgt die Bestellung durch das Schulamt für den jeweiligen Schulamtsbezirk. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben im Wesentlichen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Daten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern wie auch der Lehrkräfte zu koordinieren und zu überwachen sowie die Schulleitung zu beraten.
Daneben können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an die bzw. den zuständigen Datenschutzbeauftragten an Schulen wenden, der zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet ist.
Als Behördliche Datenschutzbeauftragte für die Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft im Kreis Minden – Lübbecke sind bestellt:
Heiko Wesemann und Christian Meyer Kontakt |