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Lernmittelfreiheit

Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden.

Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII entfällt dieser Eigenanteil. Unter bestimmten Voraussetzungen können andere Leistungsbezieher Erstattungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen insbesondere Schreib- und Zeichenpapier, Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art, einschließlich technischer Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.