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Rund um den Corona-Test

Auf diesen Seiten informieren wir Sie rund um den Corona-Test.


Wer führt die Tests durch?

Zur Durchführung von Coronatests gibt es im Kreis Minden-Lübbecke zahlreiche Schnellteststellen. E


Wann besteht eine Testpflicht?

Eine Pflicht, einen Corona-Test durchführen zu lassen, besteht für Bürger*innen und Bürger grundsätzlich nicht. Für bestimmte Dienstleistungen hingegen ist die Vorlage eines negativen Tests unter Umständen erforderlich.

Hier erhalten Sie die aktuell geltenden Bestimmungen für das Land NRW: https://www.land.nrw/corona

Was passiert, wenn ich einen positiven Schnelltest hatte?

Sie wurden positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestet?

Auf Grund der zum 1. Februar auslaufenden Quarantänepflicht ist keine Selbstmeldung mehr beim Gesundheitsamt erforderlich und möglich.


Muss ich mich testen lassen, wenn ich aus dem Ausland einreise?

Zur Einreise finden Sie ausführliche Informationen im Bereich Urlaub und Reisen.
Mehrsprachige Informationen zum Thema Testen