Erziehungs und Familienberatung
Trennungs- und Scheidungsmediation und Familienmediation
Was bedeutet Mediation?
Mediation ist nicht das gleiche wie „Medi-t-ation“! Es ist also keine Entspannungs- und Konzentrationsübung nach fernöstlichem Vorbild! Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung im außergerichtlichen Bereich mit Hilfe einer neutralen Person. Die Mediation hat ebenfalls wie die Meditation eine lange Tradition und wurde früher in vielen Ländern erfolgreich durchgeführt. Mediation könnte auch mit „Vermittlung“ umschrieben werden. Mediation ist in der heutigen Zeit wieder neu „aufgeblüht“ und gewinnt immer mehr an Bedeutung in einer zunehmend schwierigen Streitkultur unserer Gesellschaft. Bei der Mediation ist eine Mediatorin oder ein Mediator anwesend. Diese Vermittlungsperson besitzt eine besondere Ausbildung und vermittelt zwischen zwei oder mehreren Streitparteien, so wie es z. B. bei einem Paar, das sich gerade trennt oder vor längerer Zeit getrennt hat, der Fall ist. Hier befindet man sich in der Trennungs- und Scheidungsmediation. Mediator*innen helfen den Konfliktparteien, festgefahrene Auseinandersetzungen zu lösen und versuchen neue Wege zu einer fairen und befriedigenden Lösung ohne Verlierer*innen zu finden. Die Vermittlungsperson gibt keine Lösungen vor, sondern ermutigt die Parteien dazu eigene Lösungen zu finden. Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung, mit der alle Beteiligen einverstanden sein sollen. Dieses ist ein anderer Weg zur Konfliktlösung vor dem Familiengericht. Die Mediation ersetzt jedoch keine Rechtsberatung! Mediation hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Gesetz bekommen und ist seit 2012 in Deutschland verbindlich geregelt.
Mediation ist in anderen Bereichen wie der Wirtschaft, dem Arbeitsleben, den Erbschaftsauseinandersetzungen, den Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in der Politik und Verwaltung zu finden. Überall hier leisten Mediator*innen ihre Dienste.
Bei uns in der Erziehungs- und Familienberatung in Minden können sich getrennt lebende Elternteile und Ex-Paare zu einer Familien-Mediation anmelden, wenn sie unüberwindliche Streitigkeiten haben oder eine gerichtliche Auseinandersetzung keinen wirklichen Fortgang mehr hat. Voraussetzung ist immer, dass minderjährige Kinder von den Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten der Eltern betroffen sind. Die Elternteile melden sich bei uns entweder freiwillig zur Mediation an oder werden von den Familiengerichten dazu verpflichtet. Diese verpflichtende Mediation hat aber ihre Grenzen. Die Freiwilligkeit in der Mediation ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Mediation. Das Gericht setzt eine Entscheidung in Familiensachen für die Dauer der Mediation vorübergehend aus (§278a ZPO). Nur wenn Eltern nach dem verpflichtenden Anfang der Mediation weitermachen wollen, können sie die Mediation freiwillig zum Abschluss bringen. Anderenfalls müsste der Fortgang der „Streitbeilegung“ weiter beim Familiengericht betrieben werden. Wenn Elternteile es schaffen, sich auf einen freiwilligen Mediationsprozess einzulassen, sind die Chancen auf eine gute, faire und zufriedenstellende Einigung hoch. Die abschließende Mediationsvereinbarung kann dann einen bindenden Charakter für die Eltern erlangen!
Bei weiteren Fragen dazu rufen Sie bitte unser Sekretariat an oder schreiben Sie mich per Mail an!
Uwe Bringewatt (Zertifizierter Familienmediator gem. § 5 des Mediationsgesetzes)