Zahlungsabwicklung und Vollstreckung - die Kreiskasse
Die Kreiskasse verbucht die Einnahmen des Kreises und veranlasst die rechtzeitige Leistung der Ausgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dabei sowohl um die Finanzbuchhaltung als auch um die Vollstreckung in den Fällen, in denen Schuldnerinnen und Schuldner Gelder nicht zahlen können oder wollen
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zum Zahlungsverkehr wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter, die oder der auf dem Schreiben angegeben ist, das Sie erhalten haben. Halten Sie dabei bitte das Buchungszeichen bereit!
Wenn Sie etwas zur Vollstreckung wissen möchten, können Sie sich natürlich telefonisch melden oder gern auch persönlich bei uns vor Ort informieren. Bringen Sie in diesem Fall bitte unbedingt die Unterlagen mit, zu denen Sie Fragen haben!
Wenn es um den Inhalt der Bescheide oder die Rechtmäßigkeit geht, wenden Sie sich bitte an das Amt des Kreises Minden-Lübbecke, von dem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben. Fachliche Fragen – außerhalb des eigentlichen Zahlungs- oder Vollstreckungsverfahrens – sollten Sie auf diesem direkten Weg klären.
Wenn Sie nicht bezahlen können...
Ist die Zahlung fällig, aber nicht auf einem unserer Konten eingegangen, verschicken wir eine schriftliche Mahnung (mit Mahngebühren). Spätestens jetzt sollte die zahlungspflichtige Person ihre Zahlung leisten – denn danach wird vollstreckt. Diese Aufgabe erledigen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen innerhalb des Kreisgebiets unsere Vollziehungsbeamtinnen und -beamten. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, eine Gehalts- oder Kontenpfändung einzuleiten (Drittschuldnererklärung) – hierdurch entstehen weitere, vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).
Auch privatrechtliche Forderungen werden zwangsweise eingezogen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird. Das passiert durch Mahnbescheid oder Klage und den Auftrag an eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher.
Zahlungsform
Können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, führt das möglicherweise dazu, dass wir viele Nachfragen haben und zusätzliche Recherchen anstellen müssen. Unter Umständen kann das wegen der laufenden Fristen vermeidbare Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen mit sich bringen.
Bitte achten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie bei der Zahlung von fälligen Beträgen die entsprechenden Details mit angeben! Sie können außerdem im Rahmen der Öffnungszeiten auch bar Geld in der Kreiskasse oder im Bürger-Service einzahlen.
Konto der Kreiskasse
Sparkasse Minden-Lübbecke
BLZ 490 501 01
Konto Nr. 400 020 16
IBAN: DE63 4905 0101 0040 0020 16
SWIFT: WELADED1MIN