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freiberufliche Leistungen

Vorüberlegungen

Als freiberufliche Leistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die von Personen aus der Berufsgruppe der freien Berufe erbracht werden. Freiberufliche Leistungen werden gemeinhin auch als geistig-schöpferische Leistungen definiert. Ein ausführlicher Katalog aller freien Berufe, die freiberufliche Leistungen anbieten dürfen, ist im Einkommensteuergesetz unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 (EStG) zu finden.

EU- Vergaberecht

EU-Verfahren sind insbesondere in den Abschnitten 5 und 6 der VgV "Planungswettbewerbe, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen" geregelt.

nationale Verfahren

Unterhalb von EU-Schwellenwert gilt zur Zeit folgendes:

Auf Leistungen die im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht werden findet die UVgO Anwendung, insbesondere § 50 UVgO.

Vor dem Start sollten folgende Punkte geklärt sein:

  1. Sie haben eine Bedarfsermittlung sowie eine Kostenschätzung für Ihr Projekt vorgenommen.
  2. Die benötigten Haushaltsmittel sind reserviert.

  3. Das Leistungsverzeichnis ist fertig.

Wenn Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Submissionsstelle auf!

Formular für freiberufliche Leistungen

Nutzen Sie gerne den Meldebogen für Liefer- und Dienstleistungen, um Ihren Auftrag der Durchführung der Vergabe an die Submissionsstelle zu übermitteln.

Wenn Sie ein EU-Verfahren planen, wenden Sie sich gerne, wegen den Standardunterlagen, an uns.

Hier können Sie sich die UVgO-Standardunterlagen (Verhandlungsvergabe) für ein nationales Verfahren zur Durchsicht und Überprüfung herunterladen: LINK

Überprüfen Sie bitte die Unterlagen, welche Sie verwenden möchten sorgfältig und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen wir für Sie veröffentlichen dürfen.

Wenn Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Submissionsstelle auf!