Seiteninhalt

Sanatoriumskur für Beihilfeberechtigte

Aufgrund vorliegender gravierender Gesundheitsstörungen hat Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine stationäre Kurmaßnahme zum Erhalt der Gesundheit bzw. zur Besserung der Gesundheitsstörungen empfohlen.
 
Die Kosten, die während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme entstehen, können nur als beihilfefähig anerkannt werden, wenn im Rahmen eines amtsärztlichen Gutachtens die dringende Notwendigkeit der stationären Rehamaßnahme attestiert wird und bestätigt wird, dass sämtliche ambulante Maßnahmen keinen ausreichenden Erfolg gebracht haben.
 
Das Gesundheitsamt wird von der Beihilfestelle beauftragt und lädt Sie dann schriftlich zu einer amtsärztlichen Untersuchung ein. Bitte bringen Sie zu dieser Untersuchung alle ärztlichen Unterlagen/Befunde mit und planen Sie ca. 30 Minuten Zeit ein. Das erstellte Gutachten wird direkt an den Auftraggeber, dass heißt die Beihilfestelle, gesandt. 

20.12.2017