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Gesundheitsberichterstattung

Wozu dient die Gesundheitsberichterstattung?

Die Aufgaben in der Gesundheitsberichterstattung (GBE) sind vielfältig:

  • gesundheitsrelevante Daten werden regelmäßig von verschiedenen Datenhaltern akquiriert und aufbereitet,
  • darauf folgt die Datenanalyse,
  • die Interpretation der Ergebnisse,
  • die Berichterstellung und Formulierung von prioritären Handlungsfeldern auf Basis der dargestellten Datenlage sowie
  • die Verbreitung der Inhalte der Berichterstattung.

Das Themenspektrum der Gesundheitsberichterstattung ist reichhaltig und reicht von Krankheiten über das Gesundheits- bzw. Risikoverhalten und gesundheitliche Risikofaktoren bis hin zur medizinischen und pflegerischen Versorgung und der damit verbundenen Kosten. Neben bundes- und landesweiten Daten des Gesundheitsmonitorings und anderer epidemiologischer Studien können auch unter anderem amtliche Statistiken, epidemiologische Register und Routinedaten der Sozialversicherungsträger für die GBE genutzt werden (RKI, 2016). Eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung ist nach dem Gesetzt über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalens (ÖGDG NRW) nach §21 als kommunale Aufgabe verpflichtend (ÖGDG NRW, 2022).

Ein Ziel der Gesundheitsberichterstattung ist es, eine umfassende und aktuelle Daten- und Informationsgrundlage für die kommunale Gesundheitspolitik zu schaffen.

Die Gesundheitsberichterstattung kann unter anderem bei der Entwicklung von regionalen Gesundheitszielen und Handlungsstrategien sowie der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Programme einen wertvollen Beitrag leisten.

Besondere Bedeutung kommt der Bereitstellung von Daten zu, die es ermöglichen, gesundheitspolitisch relevante Entwicklungen und Trends zu ermitteln und den Erfolg bereits umgesetzter Interventionen zu beurteilen.

Die Daten und Fakten werden in verschiedenen Publikationsformen präsentiert, die in Bezug auf Breite und Tiefe der Darstellungen und Analysen unterschiedliche Akzente setzen und verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern ansprechen. Grundlegend sollte die Gesundheitsberichterstattung jedoch für alle interessierten Bürger*innen zur Verfügung stehen (RKI, 2016).

Daher arbeiten wir von der Abteilung Gesundheitskoordination und Planung, Bereich Public Health derzeit an einem umfassenden Gesundheitsbericht für unser Kreisgebiet. Dies benötigt gute Vorbereitung und Zeit - sobald der Bericht zusammengestellt und publizierbar ist, wird er hier auf der Seite zum Download allen Interessierten bereitgestellt.

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Literatur:

ÖGDG NRW - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.(2022). Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 24.12.2022.
RKI - Robert Koch-Institut (2016). Robert Koch-Institut. Abgerufen am 23. August 2023 von Allgemeines zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. --> RKI