Seiteninhalt

Hygieneüberwachung

Hygiene ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Gemeinschaft. Sie schließt sowohl die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden als auch die Förderung der Gesundheit mit ein.

Das Gesundheitsamt überwacht (auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes §§ 23 und 36 und weiterer landesrechtlicher Verordnungen) die Einhaltung hygienischer Maßnahmen

  • in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Praxen für ambulantes Operieren
  • in Gemeinschaftseinrichtungen
  • bei ambulanten Pflegediensten 
  • in Piercing- und Tätowierstudios und
  • von Podologen und mobilen Fußpflegestudios.
  •  

Bei den Kontrollen vor Ort werden die Strukturqualität überprüft, wie zum Beispiel die Hygienepläne, die Arbeitsergebnisse der Hygienekommission, die Dokumentation regelmäßiger technischer Überprüfungen, die Trinkwasserqualität, sowie bauliche und personelle Strukturen.

Es wird Wert darauf gelegt, dass in den Einrichtungen interne Strukturen zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen etabliert sind. Neben der ausführlichen Beratung der Betreiber und Verantwortlichen in den Einrichtungen, fordert das Gesundheitsamt die Umsetzung hygienerelevanter Prozesse ein.
 
Das Gesundheitsamt bietet zudem Beratungen zu hygienischen Fragestellungen im Rahmen von Neubauplanungen und bei wesentlichen Umbauten in Einrichtungen im Gesundheitswesen an. 
  
Gebühren:
Für die Besichtigung der Einrichtungen im Rahmen der Hygieneüberwachung werden auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Zeitaufwand.