Seiteninhalt

Untersuchung Kinder / Jugendliche

Doctor examining child

In bestimmten Bereichen fordert der Gesetzgeber, dass eine ärztliche Untersuchung durch eine öffentliche Stelle erfolgen muss. Für Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, wird diese amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durchgeführt.

Behinderte und Kinder/Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfemaßnahmen gem. § 35a KJHG und § 53 SGB-XII.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 SGB IX).

Eltern können für ihre Kinder Eingliederungshilfemaßnahmen beim Jugendamt oder Sozialamt beantragen. Dann bitten diese Ämter das Gesundheitsamt um Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens. 

Hierfür benötigen wir zunächst vom Auftraggeber (Behörde) einen schriftlichen Untersuchungsauftrag. Wir teilen der Person, die untersucht werden muss, den Untersuchungstermin dann schriftlich mit.

Ziel dieser fachspezifischen Gutachten und Stellungnahmen ist es, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, Behinderungen zu verhindern und Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bei der Integration zu unterstützen.

Untersuchungsaufträge können außerdem erteilt werden für:

  • Begutachtungen gemäß Beamtenrecht (zum Beispiel Notwendigkeit von Kuren für Kinder)

  • Begutachtungen gemäß Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Arbeitsfähigkeit, Krankenkostzulage, Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung, Frage der "Wesentlichen Behinderung" und der Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Pflegegeld für Kinder)

  • Begutachtung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen, Untersuchung auf Reisefähigkeit)

  • Begutachtung für Gerichte

  • Begutachtung im Auftrage von Schulämtern und Schulen