Privatkrankenanstalten
Wenn Sie als Privatunternehmer/in gewerbsmäßig eine Klinik (Krankenhaus) betreiben wollen, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis (Konzession nach § 30 Gewerbeordnung).
Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist für diese Konzessionierung zuständig, falls Sie die Klinik im Kreisgebiet Minden-Lübbecke eröffnen möchten.
Voraussetzung für die Konzessionspflicht einer solchen Privatkrankenanstalt ist, dass dort durch ärztliche und pflegerische Leistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden, oder dass dort Geburtshilfe geleistet wird. Außerdem muss aus medizinischer Sicht eine stationäre Aufnahme und Verpflegung der Patienten erforderlich sein.
Einrichtungen, in denen nicht medizinisch indizierte Eingriffe durchgeführt werden sollen (z. B. kosmetische Schönheitschirurgie), sind daher nicht konzessionspflichtig.
Die Kosten für die Konzessionierung betragen nach landesrechtlicher Vorschrift je nach Größe der Privatkrankenanstalt zwischen 250 € und 7.500 €.
Dem unten stehenden Merkblatt können Sie nähere Informationen entnehmen, welche Unterlagen Sie bei uns einreichen müssen.
Weitere Informationen:
Merkblatt für die Konzessionierung einer Privatkrankenanstalt