Apothekenwesen
Eröffnung einer Apotheke
Wenn Sie als approbierte Apothekerin oder approbierter Apotheker eine Apotheke eröffnen möchten, benötigen Sie eine staatliche Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung. Diese Erlaubnis erteilt Ihnen das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke, wenn Sie Ihre Apotheke in unserem Kreisgebiet betreiben wollen.
Die Gebühr wird nach landesrechtlicher Vorschrift erhoben; sie kann je nach Umfang des Erlaubnisverfahrens bis zu 2.500 € betragen. Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Welche Unterlagen Sie außerdem einreichen müssen, entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen rechts.
Apothekenüberwachung durch das Gesundheitsamt
Apotheken unterliegen per Gesetz der staatlichen Aufsicht. Durch regelmäßige Besichtigungen stellt ein Amtsapotheker sicher, dass sämtliche öffentlichen Apotheken sowie Krankenhausapotheken im Kreis Minden-Lübbecke ordnungsgemäß geführt werden. Dies ist im öffentlichen Interesse erforderlich, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen.
Das Gesundheitsamt arbeitet auch mit den Apotheken zusammen. Bei Rezeptdiebstählen und Arzneimittelwarnungen koordinieren wir die Information zwischen den Apotheken und der Bezirksregierung Detmold.