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Arbeiten mit Lebensmitteln / Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

 

Aufgrund der Pandemiesituation können wir leider zurzeit keine Gruppen- oder Einzelbelehrungen vor Ort anbieten. Stattdessen können Sie an entsprechenden Belehrungen online teilnehmen. Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz