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Jugendarbeitsschutz-Untersuchung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, dass Minderjährige, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, zuvor von ihrer Haus- bzw. Kinderärztin untersucht werden müssen.
Als Minderjährige benötigen Sie für diese ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erhalten.
Als untersuchender Arzt oder Ärztin können Sie Ihre Leistungen beim Gesundheitsamt abrechnen. Hierfür laden Sie bitte rechts den Abrechnungsvordruck herunter und reichen diesen ausgefüllt mit dem Original-Untersuchungsberechtigungsschein bei uns ein.
Die Erstattung erfolgt quartalsweise als Sammelabrechnung.