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Chemikalienrechtliche Überwachung im Einzelhandel

Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist für die Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel zuständig. Die Inspektion von Einzelhandelsbetrieben, die Gefahrstoffe an Endverbraucher abgeben, dient dem Verbraucherschutz. Die Marktüberwachung trägt dazu bei, unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten.

Gefährliche Stoffe sind in allen Bereichen des täglichen Lebens zu finden und können ernste Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen. Zum Verkauf angebotene gefährliche chemische Stoffe (z.B. in Haushaltsreinigern, Klebstoffen, Farben und Lacken, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln) unterliegen deshalb besonderen Lagerungs-, Abgabe- und Kennzeichnungsvorgaben, die vom Gesundheitsamt überprüft werden. Es müssen beispielsweise Produkte, die bestimmte  gefährliche Stoffe oder Gemische enthalten, mit einem kindergesicherten Verschluss und /oder einem tastbaren Gefahrenhinweis ausgestattet sein.

Grundsätzlich können Erwachsene verantwortungsvoll mit diesen Produkten umgehen, wenn die Warnhinweise und Gefahrenpiktogramme auf dem Etikett gesehen und beachtet werden. So können mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren im Haushalt vermieden werden.

Weitere Informationen:

www.mags.nrw/chemikaliensicherheit

www.bfr.bund.de/de/chemikaliensicherheit