Hebammentätigkeiten
Meldepflichten
Als Hebamme sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit zu melden und sich regelmäßig fortzubilden.
Anzeige der Tätigkeit
Ihre Tätigkeit als Hebamme müssen Sie beim Gesundheitsamt anmelden.
Es muss daraus hervorgehen, ob Sie in einer Klinik im Kreis Minden-Lübbecke angestellt und/oder freiberuflich im Kreisgebiet tätig sind.
Sie müssen dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke die unten angefügte Tätigkeitsanzeige bei folgenden Anlässen zukommen lassen (nach § 8 der Berufsordnung für Hebammen, HebBO NRW):
- Beginn der Berufsausübung
- Jährliche Meldung bis zum 31.01. des Folgejahres
- Namen- und Adressänderung
- Beendigung oder Aussetzung der Tätigkeit
Beginn, Beendigung oder Ummeldung sind unverzüglich mitzuteilen.
Verwenden Sie hierfür bitte das rechts verlinkte Formular „Tätigkeitsanzeige nach § 8 HebBO“.
Für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit benötigen wir zusätzlich zu diesem Formular noch folgende Unterlagen:
- Beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Haftpflichtversicherungsnachweises (sofern Sie freiberuflich tätig sind)
- Immunitätsnachweis Masern
Hinweis: Bis zum 31.03.2024 ist das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold.
Informationen zur Praxisanmeldung finden Sie hier.
Fortbildungen
Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen sind gem. § 7 Abs. 1 HebBO NRW verpflichtet, sich regelmäßig beruflich fortzubilden – egal, ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind – und der unteren Gesundheitsbehörde innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren mindestens 60 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
Bei der Auswahl Ihrer Fortbildungen beachten Sie bitte die Einhaltung der empfohlenen Dreiteilung der Fortbildungsinhalte von mindestens
- 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements (in Präsenz)
- 30 Stunden berufsaufgabenbezogener Themen
- 10 Stunden eines frei wählbaren Themas.
Geeignete Maßnahmen sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden.
Für den aktuellen Fortbildungszeitraum vom 01.06.2020 bis 31.05.2023 reichen Sie die Fortbildungs- und Versicherungsnachweise bitte in Kopie per Post oder per E-Mail spätestens bis zum 15.06.2023 ein.
Freiberuflich tätige Hebammen müssen zusammen mit den Fortbildungsnachweisen einen erneuten Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung vorlegen.
Hinweis: Bis zum 31.03.2024 ist das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Detmold.
Fortbildungsveranstaltungen
Zudem sind wir als untere Gesundheitsbehörde für die Anerkennung von Hebammen-Fortbildungen zuständig, die im Kreis Minden-Lübbecke angeboten werden. Möchten Sie eine Fortbildung zertifizieren lassen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Für die Prüfung der Eignung ist eine Gebühr von 75,- Euro fällig.