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Gleichstellungsarbeit in der Kreisverwaltung

Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit nimmt die Gleichstellungsbeauftragte im internen Bereich der Kreisverwaltung wahr. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen auf allen Ebenen und in allen Fachgebieten - unter Beachtung des Leistungsprinzips - herzustellen. Darüber hinaus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden (siehe hierzu auch "Geschlechtergerechte Altenpflege").

Dieser Teil der Arbeit ist durch das Landesgleichstellungsgesetz (siehe: Weitere Informationen/Downloads) sehr genau festgelegt. So wird die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen (insbesondere Personalentscheidungen) beteiligt. Sie wirkt mit bei der Aufstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans (siehe: Weitere Informationen/Dowloads). Auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung gehört zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus bietet sie Veranstaltungen im Hause an, zum Beispiel Seminare für Frauen und Männer - unter Geschlechteraspekten, zum Teil geschlechtergetrennt - oder Führungskräfte, arbeitet in verschiedenen hausinternen Arbeitskreisen mit und ist Mitglied der Stellenbewertungskommission.