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Amtliche digitale Liegenschaftskarte

Auszüge aus der amtlichen Liegenschaftskarte (Flurkarte) werden in der Regel benötigt:
- bei Grundstücksteilungen zum Eintragen der gewünschten neuen Grenze
- bei Bauanträgen zur Wiedergabe des vorhandenen Gebäudebestandes auf dem Grundstück sowie der benachbarten Grundstücke (in der Regel wird im Bauantragsverfahren noch die Vorlage eines beglaubigten Papierauszuges von den Bauämtern gefordert)
- zum Nachweis von Form und Lage des Grundstücks und
- oft auch bei Grundstücksbeleihungen auf Wunsch der Kreditgeber usw.
Verkaufspreise für analoge Auszüge auf gewöhnlichem Papier:
bis DIN A3 ........................ 30,00 €
über DIN A3 ...................... 60,00 €
Verkaufspreise für digitale Auszüge:
- Mindestgebühr .......... 30,00 €