Häufig gestellte Fragen
Welche Katasterunterlagen benötige ich für einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage?
Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen (unteren ) Bauaufsichtsbehörde die benötigten Unterlagen (auch evtl. benötigte Maßstäbe und Anzahl der Unterlagen).
Welche Katasterunterlagen benötige ich für einen Kauf-
oder Darlehensvertag?
I.d.R. benötigen Sie eine Flurkarte im Maßstab 1:1000. Um jedoch unnötige Kosten zu vermeiden, fragen Sie vorher Ihren Notar oder Ihr Kreditinstitut.
Wo erhalte ich Einsicht in das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis können Sie bei der zuständigen (unteren) Bauaufsichtsbehörde einsehen.
Welche Katasterunterlagen benötige ich für den Nachweis
landwirtschaftlicher Flächen
(z.B. für Rentenberechnungen oder Steuererklärungen)?
Hierfür benötigen Sie einen Bestandsnachweis mit eingetragenen Ertragsmesszahlen.
Was ist ein Übersichtsplan?
Als Übersichtsplan wird meistens ein Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte (früher Deutsche Grundkarte) im Maßstab 1:5000 bezeichnet.
Was ist ein Lageplan/amtlicher Lageplan?
Der Lageplan (auch amtl. Lageplan) ist Bestandteil eines Bauantrages gem. Bauordnung NRW. Er setzt sich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil zusammen.
Der amtliche Lageplan ist i.d.R. von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Kataster- und Vermessungsamt auf Grundlage der amtlichen Flurkarte zu erstellen.
Wo bekomme ich kostenloses Kartenmaterial?
Mit dem Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke werden Ihnen öffentliche Geodaten und Fachinformationen in interaktiven Karten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich stellen wir Ihnen Übersichtskarten für die private Nutzung zum Download zur Verfügung.Wie kann ich mein Grundstück oder Gebäude vermessen lassen?
Hoheitliche Vermessungen (z.B. Teilungs- oder Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen) werden vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt.
Wie kann ich Flurstücke vereinigen/verschmelzen lassen?
siehe unter Vereinigung und Verschmelzung.
Wo erhalte ich Einsicht in das Altlastenkataster?
Das Altlastenkataster wird vom zuständigen Umweltamt geführt.
Wo erhalte ich Auskünfte über Bodenrichtwerte?
Diese können Sie beim Gutachterausschuss des Kreises Minden-Lübbecke erfragen oder im Geoportal einsehen.
Für Auskünfte, die das Stadtgebiet Minden betreffen, wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss der Stadt Minden.
Weitere Informationen zu Grundstückswerten erhalten Sie unter: boris.nrw.de
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszüge erteilt das zuständige Grundbuchamt. Diese sind bei den Amtsgerichten (Bad Oeynhausen, Lübbecke, Minden und Rahden) angesiedelt.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail.
Geben Sie dabei nicht nur Ihren Namen und Ihre Anschrift an, machen Sie vor allen Dingen Angaben zu dem Grundstück, auf welches sich Ihre Frage bezieht!