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Bescheinigungen

Die Erteilung einer amtlichen Bescheinigung ist kostenpflichtig.

1) Entfernungsbescheinigung

Entfernungsbescheinigungen dienen i.a. als Nachweis über die Länge des zurückzulegenden Schulweges. Sie können auch aus steuerlichen o. ä. Gründen benötigt werden.

 

2) Identitätsbescheinigung

Die Identitätsbescheinigung ist eine Gegenüberstellung von historischen und aktuellen Flurstücksbezeichnungen.
Wenn Grundbucheintragungen, Urkunden usw. historische Flurstücksbezeichnungen enthalten, kann das Kataster- u. Vermessungsamt die daraus hervorgegangenen Flurstücke ermitteln.

 

3) Unschädlichkeitszeugnis

Ein Grundstück kann durch Hypotheken, Grund- und Rentenschulden oder durch andere dingliche Rechte belastet sein. Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Teil dieses Grundstücks (Trennstück) lastenfrei zu veräußern.
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks frei von Belastungen übertragen werden kann.

 

4) Bescheinigung nach §1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wird ein Grundstück, das im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit (z. B. Wegerecht) belastet ist, in mehrere Grundstücke geteilt, so werden nach §1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Grundstücksteile, die außerhalb der Grunddienstbarkeit liegen, von der Belastung frei.
Es kann eine entsprechende Bescheinigung erteilt werden, sofern sich der Bereich der Grunddienstbarkeit aus den Unterlagen des Kataster- u. Vermessungsamtes ermitteln lässt.

 

Die o.g. Bescheinigungen können Sie schriftlich oder per E-Mail bestellen.
Für die Bescheinigungen 2) – 4) werden Kopien des betreffenden Grundbuchblatts benötigt.