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Übernahme von Vermessungen in das Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt und beschrieben. Insbesondere die Lage, Nutzung, Größe und die charakteristischen Merkmale werden in der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch aufgeführt. Außerdem werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen.

Wenn Sie ein Grundstück teilen oder ein Gebäude einmessen lassen wollen, können Sie diese Aufgaben im Katasteramt des Kreises Minden-Lübbecke oder bei einem in NRW ansässigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen.

Nach Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden die Ergebnisse dieser Vermessung von uns in den amtlichen Nachweis (Liegenschaftskataster) übernommen.

Über jede Fortführung des Liegenschaftskatasters erhalten Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter von uns Auszüge (Fortführungsmitteilung und/oder Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte) und bei der Übernahme von Teilungsvermessungen auch einen Kostenbescheid. Alle Veränderungen des Liegenschaftskatasters werden gleichzeitig den zuständigen Grundbuchämtern und dem Finanzamt mitgeteilt.