Der Allgemeine Soziale Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke ist an drei Standorten in Espelkamp, Lübbecke und Petershagen vertreten. Die Aufgaben des ASD werden durch sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der Bezirkssozialarbeit auf Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII wahrgenommen.
Unsere Aufgaben sind:
Kinderschutz
Der ASD hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen und Gefahren für ihr Wohl abzuwenden, vor allem wenn es Hinweise auf körperliche, sexuelle und seelische Misshandlungen oder Vernachlässigung eines Kindes gibt. Diese Aufgabe hat oberste Priorität. Die Fachkräfte des ASD gehen allen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen nach, sie suchen die Familien auf und machen sich ein Bild von der tatsächlichen und alltäglichen Lebenssituation der Kinder.
Hilfen zur Erziehung
Der ASD vermittelt bei Bedarf geeignete und qualifizierte Hilfen zur Erziehung. Aufgabe der Hilfen zur Erziehung ist es, Eltern in der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern sowie deren Schutz zu gewährleisten. Hierzu wird mit allen Beteiligten ein Hilfeplan erstellt, welcher regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird.
Familiengerichtshilfe
Der ASD unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge von Kindern und Jugendlichen betreffen. Er wird in allen familiengerichtlichen Verfahren beteiligt, sobald es um eine Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs geht. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD beraten die Eltern überparteilich und tragen zu einer am Kind orientierten Lösung bei.
Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung
Im Fall der Trennung und Scheidung unterstützt der ASD Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und Verantwortung. Gemeinsam mit Eltern und - je nach Alter - mit Kindern erarbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD Lösungen, die sich am Wohl der Kinder orientieren.
Beratung in Fragen der Erziehung
Bei Fragen zur kindlichen Entwicklung, Fragen zur Erziehung oder bei Krisen im familiären Zusammenleben ist der ASD ein Ansprechpartner für Eltern und Familien und berät und unterstützt diese. Eltern sollen durch dieses zeitlich begrenzte Beratungsangebot befähigt werden, ihre Verantwortung in der Förderung und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen und auszuüben.
Für zeitlich intensivere Beratungsangebote finden Sie im Kreis Minden-Lübbecke die Erziehungsberatungsstellen:
Jugendhilfe im Strafverfahren
Werden Jugendliche oder Heranwachsende straffällig so steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens. Der ASD prüft ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und leitet diese gegebenenfalls ein. Kommt es zu einer Verurteilung, so werden die vom Jugendgericht verhängten Auflagen und Weisungen von der Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt und überwacht.