Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke qualifiziert Adoptionswillige zur Aufnahme, vermittelt Kinder in Adoptivfamilien und begleitet und berät die leiblichen Eltern sowie die Adoptivfamilie vor, während und nach dem Ausspruch der Annahme als Kind.
Die Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica haben eigene Vermittlungsstellen.
Ziel der Adoption ist, dem Kind eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung in einer fremden Familie zu ermöglichen. Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Für das Kind werden die am besten geeignetsten Bewerber/-innen gesucht.
Neben der Fremdadoption ist die Stiefkindadoption ein Tätigkeitsfeld der Adoptionsvermittlungsstelle.
Fremdadoption
Während die Stiefkindadoption bei nicht miteinander verheirateten Eltern möglich ist, kann ein fremdes Kind gemeinschaftlich ausschließlich durch Ehepartner/innen angenommen werden.
Neben der Inkognitoadoption sind geöffnete Adoptionsformen, wie eine halboffene oder offene Adoption, möglich. Während vor einigen Jahren überwiegend anonyme Adoptionen erfolgt sind, wünschen sich leibliche Eltern, Adoptiveltern und Fachkräfte zunehmend ein gegenseitiges Kennenlernen, um dem Kind Informationen zur Lebenssituation der Herkunftsfamilie vermitteln zu können. Von einem Informationsaustausch über die Adoptionsvermittlungsstelle bis hin zu einem persönlichen Kennenlernen und weiteren Treffen sind unterschiedliche Formen des Kontaktes möglich.
Während der Adoptionspflegezeit erfolgt eine enge Begleitung der Adoptivfamilie. Nach dem Ausspruch der Annahme als Kind haben die Annehmenden, das angenommene Kind sowie die abgebenden Eltern weiterhin die Möglichkeit Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Stiefkindadoption
Bei Stiefkindadoptionen bedarf es nicht der Vermittlung. Über Jahre des Zusammenlebens mit einem leiblichen und einem Stiefelternteil entwickelt sich ein Eltern-Kind-Verhältnis. Der Wunsch des Stiefelternteils ist es häufig, die rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen zu dürfen.
Seit dem 31.03.2020 dürfen Stiefeltern, die nicht mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sind, das Stiefkind annehmen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät im Vorfeld der Antragstellung hinsichtlich der Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Annahme als Kind.
Im Rahmen des gerichtlichen Adoptionsverfahrens ist es die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle eine fachliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht abzugeben.
Bewerberverfahren bei Fremdadoption
Adoptionswillige können sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes wenden. In einem Erstinformationsgespräch wird der Ablauf des Bewerberverfahrens erläutert. Das Bewerberverfahren umfasst mehrere Gesprächstermine sowie ein Wochenendseminar, um die Lebenssituation und Persönlichkeit der Bewerber erfassen zu können.
Verständigen sich die Fachkräfte und die potenziellen Adoptiveltern auf die Aufnahme des Kindes, beginnt die Adoptionspflegezeit, die ca. ein Jahr dauert, und das Kind wird in den Haushalt der Adoptivfamilie aufgenommen.
Wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines Adoptivkindes haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Jutta Wedemeier
Tel: +49 571 807 23741
Fax: +49 571 807 33741
j.wedemeier@minden-luebbecke.de
Informationen für leibliche Eltern
Leibliche Eltern, die sich mit dem Gedanken auseinandersetzen ihr Kind zur Adoption freizugeben, werden umfassend von der Adoptionsvermittlungsstelle beraten. Die Informationen sollen als Entscheidungsgrundlage dienen und den Eltern ermöglichen, eine gute Entscheidung für sich und ihr Kind treffen zu können.
Neben der Darstellung von möglichen Hilfen um ein Zusammenleben mit dem Kind zu ermöglichen, werden Abläufe und Auswirkungen der Adoptionsfreigabe vermittelt.
Die Adoptionsvermittlungsstelle steht den leiblichen Eltern auch nach der Adoption als Ansprechpartner zur Verfügung.
Herkunftssuche
Die Suche nach und von Adoptierten ist eine wesentliche Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle. Die gegenseitige Suche nach leiblichen Verwandten ist für viele Beteiligte ein wichtiger und aufregender Schritt. Der jeweilige Kontaktwunsch wird durch die Adoptionsvermittlungsstelle an die betreffende Person weitergeleitet. Persönliche Treffen können begleitet werden.
Nach ihrem 16. Geburtstag haben Adoptierte ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht. Leibliche Eltern, Großeltern oder leibliche Geschwister haben keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen.