Beurkundungen
Das Jugendamt des Kreises Minden - Lübbecke ist im Rahmen der Beurkundung zuständig für die Städte Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden, Hille und Stemwede.
Bürgerinnen und Bürger der Städte Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen wenden sich bitte an die Jugendämter der jeweiligen Stadt.
Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, folgende Urkunden aufzunehmen:
Vaterschaftsanerkennung
Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, besteht entweder die Möglichkeit, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, oder freiwillig in Form einer Urkunde anzuerkennen.
Damit die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft wirksam wird, ist zusätzlich die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich. Beide Erklärungen können von den unverheirateten Elternteilen entweder zusammen oder getrennt voneinander abgegeben werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft auch vor der Geburt des Kindes durch eine Urkunde anzuerkennen.
Die Vaterschaftsanerkennung durch Urkunde kann kostenfrei beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder kostenpflichtig bei einem Notar aufgenommen werden.
Sorgeerklärung
Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht Kraft Gesetz - unabhängig von einer Vaterschaftsanerkennung - zunächst allein der Kindesmutter zu.
Um die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Vater ausüben zu können, ist ebenfalls die Anerkennung in Form einer Urkunde notwendig. Wichtig hierbei ist nicht, ob die Eltern einen gemeinsamen Haushalt führen oder mit dritten Personen verheiratet sind.
Auch diese Beurkundung kann bereits vor der Geburt erfolgen, ist aber ausschließlich kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar möglich.
Unterhaltsverpflichtung
Grundsätzlich sind beide Elternteile ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, sofern dieses Kind bedürftig ist. Der Elternteil, der das Kind erzieht, kommt seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes nach. Der andere Elternteil ist verpflichtet seinem Kind sogenannten Barunterhalt zu leisten.
Über die Höhe des zu beurkundenden Unterhaltssatzes sollte - im Idealfall- im Voraus Einigkeit erziehlt werden. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine einseitige Verpflichtungserklärung des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen lässt sich in den meisten Fällen anhand der Düsseldorfer Tabelle feststellen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (feststehender Betrag) festzusetzen.
Die Urkunde kann kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar aufgenommen werden.
Negativbescheinigung
Anfragen und Anträge von Negativbescheinigungen über eine Sorgeerklärung für Kinder, die im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke wohnen (mit Ausnahme der Städte Minden, Bad Oeynhausen oder Porta Westfalica), stellen Sie bitte schriftlich mit folgendem Antrag
..per Mail oder per Post an das Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke
Fax: +49 571 807-30000
E-Mail schreiben
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
- Ablichtung der Geburtsurkunde des Kindes
- Erklärung, dass es keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht gab
- Erklärung, mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet gewesen zu sein
- Kopie des Personalausweises
Wenn Sie den obigen Antrag ausgefüllt und an den Kreis Minden-Lübbecke übersandt haben, brauchen Sie die genannten Erklärungen nicht extra abzugeben.