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Beurkundungen

Das Jugendamt des Kreises Minden - Lübbecke ist im Rahmen der Beurkundung zuständig für die Städte Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden, Hille und Stemwede.

Bürgerinnen und Bürger der Städte Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen wenden sich bitte an die Jugendämter der jeweiligen Stadt.

Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes für eine Beurkundung, ist vorab eine Terminabsprache notwendig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu den Urkundspersonen auf, um abzustimmen, welche Unterlagen und Voraussetzungen für eine Beurkundung vorliegen müssen.

 

Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, folgende Urkunden aufzunehmen:

Vaterschaftsanerkennung

Sofern die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft freiwillig in Form einer Urkunde anzuerkennen. Damit die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft wirksam wird, ist zusätzlich die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich.

Beide Erklärungen können von den unverheirateten Elternteilen entweder zusammen oder getrennt voneinander abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft auch vor der Geburt des Kindes durch eine Urkunde anzuerkennen. 

Die Beurkundungen können kostenfrei beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder kostenpflichtig bei einem Notar aufgenommen werden.


Sorgeerklärung

Die elterliche Sorge für ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern steht kraft Gesetzes - unabhängig von einer Vaterschaftsanerkennung - zunächst allein der Kindesmutter zu.

Um die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Vater ausüben zu können, sind Erklärungen beider Eltern in Form einer Urkunde notwendig.

Auch diese Beurkundung kann kostenfrei sowohl vor als auch nach der Geburt beim Jugendamt erfolgen (oder kostenpflichtig bei einem Notar).


Unterhaltsverpflichtung

Grundsätzlich sind beide Elternteile ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, sofern das Kind bedürftig ist. Der Elternteil, der das Kind erzieht, kommt seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes nach. Der andere Elternteil ist verpflichtet, seinem Kind sogenannten Barunterhalt zu leisten.

Über die Höhe des zu beurkundenden Unterhaltes sollte - im Idealfall- im Voraus Einigkeit erzielt werden. Durch die Urkundspersonen erfolgt keine Berechnung zur Höhe des zu zahlenden Unterhaltes.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen lässt sich in den meisten Fällen anhand der Düsseldorfer Tabelle feststellen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (feststehender Betrag) festzusetzen.

Die Urkunde kann kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar aufgenommen werden.

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Auskünfte aus dem Sorgeregister erhalten nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mütter für Kinder, die im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke wohnen (mit Ausnahme der Städte Minden, Bad Oeynhausen oder Porta Westfalica). Hierzu stellen Sie bitte schriftlich folgenden Antrag:

Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

..per Mail oder per Post an das Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke


Beizufügen sind:
  • Ablichtung der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises

 

 

  

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