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Elterngeld

Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den not- wendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Es ist eine Familienleistung für Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes eine berufliche Auszeit nehmen und bis zu maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten, um sich um die Betreuung und die Erziehung des Kindes zu kümmern. Ziel des Elterngeldes ist es, den Einkommensverlust aufgrund der beruflichen Auszeit zu mindern.


Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Mütter und Väter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • es betreuen und erziehen,
  • max. 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • im Kalenderjahr vor der Geburt als Alleinerziehende*r max. 250.000 Euro und als Paargemeinschaft max. 300.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen erzielt hat.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld wird je nach Einkommen vor der Geburt in folgender Höhe gezahlt:

  • Beim Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich:
    • In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld mindestens 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
    • In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld mindestens 65 % des Unterschiedes zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
    • Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
  • Beim Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro monatlich:
    • In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Elterngeld Plus die Hälfte des Basiselterngeldes, also mind. 32,5 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
    • Dafür können Sie Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
    • Elterngeld Plus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Dann kann es sein, dass das Elterngeld Plus monatlich genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Die Zuverdienstgrenze beträgt 49 % Ihres „Elterngeld-Nettos“ vor der Geburt. Dies wird durch die Elterngeldstelle berechnet und Ihnen im Bewilligungbescheid mitgeteilt.
  • Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag (300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim Elterngeld Plus), auch wenn Sie vor Geburt gar kein Einkommen hatten.

Die Höhe des Elterngeldes können Sie anhand des Elterngeldrechners des Familienministeriums vorab auch selber berechnen. Es ist auch möglich, eine Anrechnung eines Teilzeiteinkommens während des Elterngeldbezuges vorab zu berechnen:

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes monatsweise bekommen. Es wird allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten „Lebensmonate" Ihres Kindes gezahlt. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes.

Ein Beispiel:
Geburt des Kindes am 10. Mai
1. Lebensmonat vom 10. Mai bis einschließlich 9. Juni,
2. Lebensmonat vom 10. Juni bis einschließlich 9. Juli und so weiter.

  • Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bekommen. Monate, in denen Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder eine vergleichbare Leistung haben, müssen immer Basiselterngeldmonate sein. Das Mutterschaftsgeld wird in dieser Zeit taggenau auf das Elterngeld angerechnet.
  • Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus entscheiden, also für maximal 24 Lebensmonate. Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld zusammenhängend (ohne Unterbrechungen) beantragt werden.
  • Partnermonate können Sie bekommen, wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. In diesem Fall kann das Basiselterngeld für weitere 2 Monate bzw. das Elterngeld Plus für weitere 4 Monate bezogen werden.
  • Davon zu unterscheiden sind die Partnerschaftsbonus-Monate. Dabei handelt es sich um jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus für beide Elternteile, wenn Sie beide parallel in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
  • Sowohl die Partnermonate als auch die Partnerschaftsbonus-Monate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind und die entsprechenden Voraussetzungen alleine erfüllen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Mindestbezugszeit an Elterngeld grundsätzlich 2 Monate beträgt.

Weitere Informationen und hilfreiche Erklärfilme finden Sie auf der Seite des Familienministeriums:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

Beim BMFSFJ finden Sie zudem eine ausführliche Broschüre mit zahlreichen Beispielen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Die erforderlichen Unterlagen sind immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Wenn Sie im Antrag ein Kreuz setzen, finden Sie in der Regel rechts daneben einen →Hinweis, welche Unterlagen beizufügen sind.

Im Regelfall sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular im Original (wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen wollen, muss jeder ein eigenes Formular ausfüllen)
  • Geburtsurkunde „Zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach Geburt (vollständige Bezugsdauer und Höhe) oder eine Bescheinigung, dass kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
    • oder bei Beamtinnen:
      Bescheinigung des Dienstherrn über die endgültige Mutterschutzfrist (ausgestellt nach Geburt)
  • Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
    (ggf. Kopie der entsprechenden Abrechnung)
  • Kopien der Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt oder vor Beginn des Mutterschutzes. Bei Selbstständigen hingegen werden die Gehaltsabrechnungen des Kalenderjahres vor der Geburt benötigt.
  • Kopie des Aufenthaltstitels, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt (ggf. mit einer Kopie des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel).
  • Kopie des Steuerbescheides des Finanzamtes für das Kalenderjahr vor der Geburt

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet ist?

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer vollständiger Elterngeldanträge ca. 8 Wochen. Wir bitten daher von entsprechenden Nachfragen abzusehen, um Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten zu können.

Sollten die Anträge sowie die dazugehörigen Unterlagen nicht vollständig sein, kann sich die Bearbeitungszeit weiter verzögern. Wir möchten Sie daher auf die Möglichkeit aufmerksam machen, die Anträge während der Sprechzeiten abzugeben und von einer der Mitarbeiter*innen auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen.

Antragsformulare