Kinder- und Jugendförderung
Die Fachkräfte der Jugendförderung beraten freie Träger, Verbände und Vereine, sowie Jugendgruppen in Bezug auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung.
Sie planen :
- Ferienmaßnahmen
- internationale Begegnungen
- Maßnahmen der Jugendkkulturarbeit
- Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen
- Projekte der außerschulischen Bildung und der geschlechtsspezifischen Arbeit
Sie bilden Jugendgruppenleiter aus, wirken bei der Jugendhilfeplanung mit und erstellen den Kinder- und Jugendförderplan.
Nachfolgend stehen Ihnen weitere Informationen und Anträge zum Ausdrucken zur Verfügung
Anträge und Richtlinien der Jugendförderung
Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung ab 01.Januar 2017
Antrag 6.2.1. Bau und Einrichtung
Antrag 6.2.2. Betriebskostenzuschuss
Antrag 6.4.1.Jugendgruppenleiterausbildung
Antrag 6.4.2. Jugendbildungsmaßnahme
Antrag 6.4.3. Kulturelle Kinder- u. Jugendarbeit
Antrag 6.4.4. Kinder- und Jugenderholung
Antrag 6.4.5. internationale Begegnung
Antrag 6.4.6. bes. Projekte, Modelle
Verwendungsnachweis 6.2.2. Betriebskostenzuschuss
Jugendhäuser-u. förderung im Kreisjugendamtsbezirk
Bildung und Aktuelles
Die nächste Jugendgruppenleiterschulung wird stattfinden, sobald es die Corona bedingten Einschränkungen möglich machen.
Wir werden rechtzeitig auf dieser Seite informieren.
Verleih von Materialien und Geräten durch den
Jugendring Minden-Lübbecke e.V
Führungszeugis für Ehrenamtliche
Als ein Baustein zur Sicherstellung des Kinderschutzes wurde der §72a SGB VIII neu geregelt. Dieser sieht unter anderem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch Ehren- und Nebenamtliche, die mit Kindern- und Jugendlichen im Rahmen eines sog. „qualifizierten Kontaktes“ arbeiten, vor.
Vordruck zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses