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Kinder- und Jugendförderung

Die Fachkräfte der Jugendförderung beraten freie Träger, Verbände und Vereine, sowie Jugendgruppen in Bezug auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung.

 

Sie planen :

  • Ferienmaßnahmen
  • internationale Begegnungen
  • Maßnahmen der Jugendkulturarbeit
  • Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen
  • Projekte der außerschulischen Bildung  und der geschlechtsspezifischen Arbeit

Sie bilden Jugendgruppenleiter aus, wirken bei der Jugendhilfeplanung mit und erstellen den Kinder- und Jugendförderplan.

Nachfolgend stehen Ihnen weitere Informationen und Anträge zur Verfügung

Anträge und Richtlinien der Jugendförderung

Jugendhäuser-u. förderung im Kreisjugendamtsbezirk

Bildung und Aktuelles

Die nächste Jugendgruppenleiterschulung wird stattfinden, sobald es die Corona bedingten Einschränkungen möglich machen.

Wir werden rechtzeitig auf dieser Seite informieren.

Verleih von Materialien und Geräten durch den
Jugendring Minden-Lübbecke e.V

Führungszeugis für Ehrenamtliche

Als ein Baustein zur Sicherstellung des Kinderschutzes wurde der §72a SGB VIII neu geregelt. Dieser sieht unter anderem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch Ehren- und Nebenamtliche, die mit Kindern- und Jugendlichen im Rahmen eines sog. „qualifizierten Kontaktes“  arbeiten, vor.

Vordruck zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Selbstverpflichtungserklärung


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