Kinder- und Jugendförderung
Die Fachkräfte der Jugendförderung beraten freie Träger, Verbände und Vereine, sowie Jugendgruppen in Bezug auf Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung.
Sie planen :
- Ferienmaßnahmen
- internationale Begegnungen
- Maßnahmen der Jugendkulturarbeit
- Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen
- Projekte der außerschulischen Bildung und der geschlechtsspezifischen Arbeit
Sie bilden Jugendgruppenleiter aus, wirken bei der Jugendhilfeplanung mit und erstellen den Kinder- und Jugendförderplan.
Nachfolgend stehen Ihnen weitere Informationen und Anträge zur Verfügung
Anträge und Richtlinien der Jugendförderung
Bitte beachten Sie: Die digitale Unterschrift ist zurzeit noch nicht möglich. Bitte drucken SIe die Anträge aus und senden Sie diese unterschrieben per Post oder Mail zu.
Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung ab 01.Januar 2017
Die Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung für Verbands- und Vereinsarbeit ab 01. September 2023 finden Sie hier (Ersatz für Ziffer 6.1., 6.3. und 6.4. der Richtlinien vom 01.Januar 2017)
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen - Ziff. 1.1.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Freizeiten und Tagesausflüge - Ziff. 1.2.1.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine internationale Begegnung - Ziff.1.2.2.
Einzelantrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ferienangebote - Ziff. 1.2.3.
Sammelantrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ferienangebote - Ziff. 1.2.3.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes - Ziff. 1.3.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Materialkosten - Ziff. 1.4.
Antrag 6.2.1. Bau und Einrichtung
Antrag 6.2.2. Betriebskostenzuschuss
Verwendungsnachweis 6.2.2. Betriebskostenzuschuss
Jugendhäuser-u. förderung im Kreisjugendamtsbezirk
Bildung und Aktuelles
Die nächste Jugendgruppenleiterschulung wird stattfinden, sobald es die Corona bedingten Einschränkungen möglich machen.
Wir werden rechtzeitig auf dieser Seite informieren.
Verleih von Materialien und Geräten durch den
Jugendring Minden-Lübbecke e.V
Führungszeugis für Ehrenamtliche
Als ein Baustein zur Sicherstellung des Kinderschutzes wurde der §72a SGB VIII neu geregelt. Dieser sieht unter anderem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses durch Ehren- und Nebenamtliche, die mit Kindern- und Jugendlichen im Rahmen eines sog. „qualifizierten Kontaktes“ arbeiten, vor.
Vordruck zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses