Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Jugendämter gemäß § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).
Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen.
Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kinderbetreuungsplätzen oder bei den Angeboten der Kinder- und Jugendförderung.
Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden frühzeitig und in allen Phasen der Planung beteiligt.