Seiteninhalt

Kindertagespflege

Die Kindertagesbetreuung findet in Einrichtungen (Kindergärten oder Kindertagesstätten) oder in der Kindertagespflege statt.

Kindertagespflege ist eine alternatives, gleichwertiges Angebot zu den Kindertageseinrichtungen.

Dieses Angebot zeichnet sich durch zeitliche Flexibilität und individuellen Zuschnitt auf die persönliche Situation der Eltern und Kinder aus.

Vorteile der Kindertagespflege

Die Betreuung findet innerhalb oder ausserhalb des Elternhaushalts statt.

Die Betreungszeiten können individuell den Bedürfnissen der Eltern und Kinder angepasst werden.

Kinder erfahren verlässliche Beziehungen in einem überschaubaren, familiären Rahmen.

Qualität in der Kindertagespflege

Tagespflegepersonen haben eine pädagogische Ausbildung oder nehmen an Qualifizierungskursen teil.

Tagespflegepersonen werden auf Eignung geprüft und bekommen eine Genehmigung durch das Jugendamt.

Tagespflegepersonen werden durch das Kreisjugendamt begleitet und beraten.

Unsere Leistungen
  • Auswahl verlässlicher Tagesmütter oder Tagesväter
  • Vermittlung qualifizierter Tagesmütter oder Tagesväter mit Pflegeerlaubnis
  • Umfassende Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege
  • Finanzierung der Tagespflegekosten im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes
Sie möchten selbst als Tagespflegeperson arbeiten?

Sie haben Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern?

Sie möchten dazu beitragen Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen?

Sie verfügen über eine pädagogische Ausbildung oder sind interessiert an pädagogischen Fragen?

Sie verfügen über passenden Wohnraum, der  Kindern die Möglichkeit zum Spielen, Toben und Ausruhen bietet?

Sie sind bereit mit Eltern, Jugendamt und anderen Tagesmüttern zu kooperieren?

Fühlen Sie sich angesprochen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Elternbeiträge

Die Höhe der Elternbeiträge können Sie der Beitragstabelle entnehmen.

Zudem steht Ihnen die Beitragssatzung zur Einsicht bereit.


Hier finden Sie die Ansprechpersonen Ihrer jeweiligen Kommune


Richtlinien Kindertagespflege ab 01.08.2020

Anlage 1 (Höhe der Pauschalen)

Betreuungsvereinbarung Kindertagespflege


 

 

Bitte beachten Sie: Das Kreisjugendamt ist NICHT für die Städte Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen zuständig. Diese Kommunen verfügen über ein eigenes Jugendamt. Bitte wenden sich sich mit Ihren Anliegen an die jeweilige Kommune.

 

vorherige Seite