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Kreisjugendamt sucht Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in den acht zum Kreisjugendamtsbezirk gehörenden Städten und Gemeinden Petershagen, Hille, Lübbecke, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Espelkamp, Rahden und Stemwede insgesamt 25 Personen (12 Frauen und 13 Männer), die bei den Amtsgerichten Minden, Lübbecke und Rahden und beim Landgericht Bielefeld als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen ehrenamtlich mitwirken.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwälte*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen*innen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Sozialkompetenz und Menschenkenntnis, die ein Schöffe/eine Schöffin mitbringen muss, kann durch berufliche Erfahrung und/oder gesellschaftliches Engagement erworben worden sein. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit.

Schöffen*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen*innen mit zu verantworten. Schöffen*innen müssen sich gut verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet.

Aus dem Bewerberpool müssen mindestens 52 Personen in die Vorschlagliste aufgenommen und vom Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen werden. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können ihre Bewerbung bis zum 30.04.2023 an das Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke, Kreishaus, Portastr. 13, 32423 Minden richten.

Für Fragen steht Bisola Adiro zur Verfügung unter Tel: 0571 807 23800. Anfragen per E-Mail bitte an: b.adiro@minden-luebbecke.de richten. Bewerbungsformulare sind im Internet auf der Seite des Kreisjugendamtes unter www.minden-luebbecke.de/Service/Kinder-Jugend-Eltern/ abrufbar.

Ausführliche Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.