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Geschäftsstelle Kommunale Gesundheits-, Alters- und Pflegekonferenz

 

Die Kommunale Gesundheits,- Alters,- und Pflegekonferenz (KGAPK) ist das zentrale Gremium des Kreises Minden-Lübbecke zur Steuerung und Koordination der gesundheitlichen, pflegerischen und sozialen Versorgung. Ihr Ziel ist es, effiziente, aufeinander abgestimmte Handlungsempfehlungen zu entwickeln, über die der Sozial- und Gesundheitsausschuss und der Kreistag abstimmen. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das unter Beteiligung der Handelnden vor Ort maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen kann.

Organisation

Ende des Jahres 2000 wurde im Kreis Minden-Lübbecke eine der ersten zusammengelegten Kommunalen Gesundheits,- Alters,- und Pflegekonferenzen in Nordrhein-Westfalen gegründet. Aktuell setzen sich 52 stimmberechtigte und 6 beratende Mitglieder dafür ein, die gesundheitliche, pflegerische und soziale Versorgungssituation der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke zu verbessern und wirken an gesundheits- und sozialpolitischen Planungen mit. Im Einzelnen sind dies Vertreterinnen und Vertreter:

  • der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung (Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser, Apothekerschaft, Kranken- und Pflegekassen, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen),
  • der kommunalen Seniorenvertretung
  • der Selbsthilfegruppen (Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Selbsthilfegruppen von Menschen mit einer Behinderung, chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen),
  • des Patientenschutzes,
  • der Planungsträger,
  • der Städte und Gemeinden sowie
  • der Politik.

Unter der Kommunalen Gesundheits,- Alters,- und Pflegekonferenz arbeiten drei Arbeitsgruppen, die sich mit den gemeinsam abgestimmten Themen auseinandersetzen: die Arbeitsgruppen Gesundheit, Pflege und Psychiatrie. Die Arbeitsgruppen Gesundheit und Psychiatrie nehmen die Aufgaben der Gesundheitskonferenz nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) wahr, die Arbeitsgruppe Pflege bezieht sich auf die Wahrnehmung der Aufgaben der Pflegekonferenzen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Darüber hinaus gibt es den Arbeitskreis Geschlechtergerechte Gesundheit, der von der Gleichstellungsstelle aus koordiniert und moderiert wird.

Damit die Verantwortlichen den Anforderungen entsprechend arbeiten können, benötigen sie aussagefähige und verlässliche Daten. Diese liefert die Gesundheits- und Sozialberichterstattung, die sich mit der Gesundheit und der sozialen Lage der Bevölkerung und ihrer Versorgung befasst. Die Gesundheits- und Sozialberichterstattung liefert eine wichtige Grundlage für Planungen und Entscheidungen der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz und der Politik.

Die Kommunale Gesundheits,- Alters,- und Pflegekonferenz des Kreises Minden-Lübbecke tagt zweimal im Jahr. Alle Sitzungen und Arbeitsgruppen sind öffentlich.

09.01.2018