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Staatsangehörigkeitssausweise

Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.


Personen, die schon im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, können zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Diese Urkunde wird jedoch nur ausgestellt, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig und/oder klärungsbedürftig ist oder nachweislich ein rechtlicher Vorteil durch die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit besteht.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss entweder durch Einbürgerung oder durch Abstammungsverhältnisse (z. B. Geburtserwerb, Adoption) nachgewiesen werden.

Einzureichende Unterlagen

Für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts zu stellen.

Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine schriftliche Erläuterung der Gründe für die Antragstellung,
  • eine schriftliche Erklärung über den Erwerb/Nicht-Erwerb weiterer Staatsangehörigkeiten,
  • bei Besitz deutscher Ausweisdokumente: ein Nachweis über die Erforderlichkeit eines Staatsangehörigkeitsausweises (z. B. behördliche Anforderung),
  • aktuelle Ausweis-/Passdokumente zur Bestätigung der Identität und Staatsangehörigkeit(en),
  • sofern nicht im Besitz deutscher Ausweisdokumente: gültiger Aufenthaltstitel (gilt nicht für EU-Bürger*innen),
  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch/Personenstands-/Zivilregister (mit Übersetzung).

Bitte legen Sie die Unterlagen jeweils im Original zusammen mit einer Kopie persönlich bei der Antragstellung vor. Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, lassen Sie bitte vorab übersetzen. Hierzu müssen Sie eine*n allgemein beeidigte*n Übersetzer*in nutzen.

Gebühren


Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro.