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Termine für die Fischerprüfung


Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des ersten Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

23. bis 26. Oktober 2023

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum 28. September 2023 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, einzureichen.

Antragsteller, die nicht mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, können, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, nur zur Prüfung zugelassen werden, wenn nach Ablauf der Anmeldefrist noch Kapazitäten für die Teilnahme an der Prüfung frei sind.